Energie & Klima
EMAS: Eco-Management and Audit Scheme
Das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) ist ein Umweltmanagementsystem der Europäischen Union, das hohe Qualitätsstandards setzt. Es unterstützt Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche dabei, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.
Vorteile von EMAS
EMAS kombiniert wirtschaftliches und nachhaltiges Handeln. Registrierte Organisationen profitieren von zahlreichen Vorteilen, darunter:
- Vorteile bei der öffentlichen Beschaffung
- Gebührenreduktionen und Verwaltungserleichterungen
- Kostenvorteile bei Versicherungsprämien und Kreditvergabe
- Rechtssicherheit in Bezug auf das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht (CSRD)
- Maximale Transparenz durch die Einbeziehung von Beschäftigten und Stakeholdern sowie die Veröffentlichung der Umwelterklärung
Wie kann ein Unternehmen an EMAS teilnehmen?
Unternehmen, die an EMAS teilnehmen möchten, müssen ein wirksames Umweltmanagementsystem einführen:
- Umweltprüfung durchführen
- Kontext der Organisation bestimmen
- Interessierte Parteien ermitteln (Stakeholder-Analyse)
- Rechtliche Anforderungen aus dem Umweltrecht ermitteln
- Direkte und indirekte Umweltaspekte erfassen (z.B. Verbrauchsdaten und Emissionen)
- Bedeutung der Umweltaspekte bewerten
- Umweltziele festlegen
- Bewertung der Reaktion auf frühere Vorfälle
- Chancen und Risiken analysieren, in Bezug auf
- die rechtlichen Anforderungen
- die Umweltaspekte
- den Kontext der Organisation
- die interessierten Parteien
- Prüfung aller angewandten Prozesse, Praktiken und Verfahren im laufenden Umweltmanagementsystem
- Eine Umwelterklärung erstellen
- Umweltmanagementsystem von einem externen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter prüfen (validieren) lassen
Ausführlichere Informationen zur Einführung von EMAS finden Sie auf der EMAS-Website sowie im EMAS-Nutzerhandbuch. Nach passenden Umweltgutachterinnen und -gutachter können Sie in der Datenbank der DAU suchen. Aufgrund der hohen Nachfrage, empfiehlt es sich, den Termin für das externe Audit frühzeitig, möglichst schon zu Beginn des Prozesses, zu vereinbaren.
Wie kann ich mein Unternehmen für EMAS?
Die Registrierung aller Unternehmen und Organisationen mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen übernimmt seit 1995 die Niederrheinische IHK. Sie ist damit eine der größten Registrierungsstellen in der EU.
Für die Registrierung benötigen wir die folgenden Unterlagen von Ihnen – gerne per E-Mail:
- Ausgefüllter Antrag EMAS III
- Gültigkeitserklärung des Umweltgutachters
- Validierte Umwelterklärung
Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie in der Infobox. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für EMAS ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Der Aufbau eines Umweltmanagementsystems und die Abläufe entsprechen der ISO 14001. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/1505 wurden die Anhänge I-III der EMAS-Verordnung an die neue ISO 14001:2015 angepasst. Zudem wurde der Anhang IV durch die Verordnung (EU) 2018/2026 überarbeitet.
Informationen zur Registrierung
- Informationen zur Registrierung
- Gebühren EMAS
- EMAS-Register
- Zuordnung NACE-Codes (WZ 2008)