Register des Strom- und Gasmarktes

Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist zum 31. Januar 2019 gestartet. Dabei handelt es sich um ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes, das von Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Verantwortlich für das Betreiben der Plattform ist die Bundesnetzagentur.

Welchen Zweck erfüllt das Marktstammdatenregister?

  • Vereinfachung von behördlichen und privatwirtschaftlichen Meldungen
  • Reduzierung der Zahl der Register, in denen Akteure und Anlagen gemeldet werden müssen
  • ersetzt das Anlagenregister für EE-Anlagen (Inbetriebnahme ab August 2014) sowie das PV-Meldeportal
  • Steigerung der Datenqualität und der Transparenz
  • der Dateninhaber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten im MaStR
  • der Daten sind vom Dateninhaber einzutragen und jederzeit aktuell zu halten

Wer muss sich mit welchen Daten registrieren?

  • sämtliche Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die mit dem Strom- oder Gasnetz direkt oder indirekt verknüpft sind oder sein können
  • Energieverbrauchsanlagen sofern sie an ein Stromhöchst- oder -hochspannungsnetz bzw. an ein Gasfernleitungsnetz angeschlossen sind
  • neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch alle Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren
  • dies gilt auch für Letztverbraucher, deren Verbrauchsanlage an ein Höchst- oder Hochspannungsnetz oder an ein Fernleitungsnetz angeschlossen ist
  • Eintragungspflicht gilt für alle Anlagen, die Strom für die Einspeisung in das Stromnetz oder für den eigenen Verbrauch erzeugen:
  • Solaranlagen
  • Stromspeicher
  • Windenergieanlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wasserkraftanlagen
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Geo- oder Solarthermie, Grubengas, Klärschlamm, Druckentspannung
  • Verbrennungsanlagen einschließlich KWK-Anlagen und Brennstoffzellen

Was müssen Unternehmen beachten?

  • für das MaStR besteht eine Meldepflicht
  • gilt auch für Bestandsanlagen, die vor der Einführung des MaStR (vor dem 01.07.2017) in Betrieb gegangen sind
  • Neue EEG- und KWK-Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden
  • eine fristgerechte Registrierung ist Voraussetzung für die Zahlungen nach EEG oder KWKG ohne Abzüge
  • bei Nichteintragung drohen zudem Bußgelder
  • weitere Informationen finden Sie im FAQ der Bundesnetzagentur