Meldepflicht im Marktstammdatenregister läuft am 31. Januar ab

Marktstammdatenregister

Beim Marktstammdatenregister (MaStR) handelt es sich um eine Onlineplattform und ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes, das von Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Verantwortlich für das Betreiben der Plattform ist die Bundesnetzagentur. Das Marktstammdatenregister ist zum 31. Januar 2019 gestartet. 
Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) werden folgende Ziele angestrebt:
  • Vereinfachung von behördlichen und privatwirtschaftlichen Meldungen
  • Reduzierung der Zahl der Register, in denen Akteure und Anlagen gemeldet werden müssen. Das Anlagenregister für EE-Anlagen, die ab August 2014 in Betrieb gegangen sind, sowie das PV-Meldeportal, bei dem Betreiber ihre Solaranlagen melden mussten, werden durch das neue Register ersetzt.
  • Steigerung der Datenqualität und der Transparenz. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten im MaStR trägt jeweils der Dateninhaber selbst die Verantwortung. Die Daten sind vom Dateninhaber einzutragen und jederzeit aktuell zu halten.
Wer muss sich mit welchen Daten registrieren?
Zu registrieren sind sämtliche Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die mit dem Strom- oder Gasnetz direkt oder indirekt verknüpft sind oder sein können; Energieverbrauchsanlagen sind nur dann im MaStR zu registrieren, wenn sie an ein Stromhöchst- oder -hochspannungsnetz bzw. an ein Gasfernleitungsnetz angeschlossen sind. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch alle Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren; dies gilt auch für Letztverbraucher, deren Verbrauchsanlage an ein Höchst- oder Hochspannungsnetz oder an ein Fernleitungsnetz angeschlossen ist.
Registrierung Voraussetzung für Marktprämien
Außerdem ist die Registrierung von EEG- und geförderten KWK-Anlagen Voraussetzung dafür, dass Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie Zuschlagszahlungen und sonstige finanzielle Förderungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gezahlt werden. 
Bestandsanlagen
Die Betreiber von Bestandsanlagen sind verpflichtet, sich selbst als Marktakteur im MaStR neu zu registrieren, ihre Bestandsanlagen im MaStR-Datenbestand zu suchen und die die Daten zu ergänzen bzw. zu korrigieren. Sie müssen abschließend die Datenverantwortung übernehmen.
Für die Erfüllung dieser Pflichten wird für Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem 01.07.2017) eine Übergangsfrist von zwei Jahren ab dem Start des Webportals eingeräumt. Für neue Anlagen sowie Leistungsänderungen beträgt die Frist 6 Monate.
Für EEG- und KWK-Anlagen, die ab dem 01.07.2017 in Betrieb gegangen sind, gilt eine Frist von einem Monat. Für Anlagen, die zwischen dem 01.07.2017 in Betrieb waren und bereits registriert wurden, gilt eine Übergangsfrist zur Eintragung in das Webportal bis zum 31.01.2021.
Übersicht Zeitplan und Meldepflichten:
Die Netzbetreiber haben sich und ihre Netze in der Zeit vom 2. Mai 2017 bis zum 31.01.2019 in das Marktstammdatenregister eingetragen.
Alle anderen Marktakteure müssen das MaStR ab dem 31. Januar 2019 benutzen. Die bisherigen Melderegister (PV-Meldeportal und Anlagenregister) wurden an diesem Tag deaktiviert.
  • Die Frist für Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem 01. Juli 2017) endet am 31. Januar 2021.
  • Einzelheiten zu den Fristen und Meldepflichten erhalten Sie im Merkblatt des DIHK.
  • Die Bundesnetzagentur hat eine Hotline zum Marktstammdatenregister eingerichtet. Sie erreichen sie unter: 0228-14-3333.
Weitere Informationen zum Prozess finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur, wo auch ein FAQ mit häufig gestellten Fragen zu finden ist.