Einführung eines zertifizierten Verwalters
Mit der Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde der Begriff des „zertifizierten Verwalters“ eingeführt. Jeder Wohnungseigentümer kann demnach ab dem 1. Dezember 2023 die Bestellung eines zertifizierten Verwalters beanspruchen. Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer nachweist, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendige Kenntnisse verfügt. Grundsätzlich ist dafür – soweit nicht eine gleichgestellte Qualifikation (Befreiung von der Prüfungspflicht) nachgewiesen werden kann – eine Prüfung als Zertifizierter Verwalter bei der IHK erfolgreich zu absolvieren.