Immobiliardarlehensvermittler
Als Immobiliardarlehensvermittler dürfen Sie prinzipiell nur tätig werden, wenn Sie eine Gewerbeerlaubnis Ihrer IHK besitzen und im Vermittlerregister eingetragen sind. Im Rahmen Ihres Antrags müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und ausreichende Sachkunde nachweisen.
Interessieren Sie sich für die Sachkundeprüfung zum „Geprüfte/-n Immobiliardarlehensvermittler/-in IHK“? Diese führt die IHK Düsseldorf für uns durch. Nähere Informationen wie Termine usw. finden Sie auf der Homepage der IHK Düsseldorf unter “weitere Informationen”.
Antrag und Unterlagen
Im Download-Bereich finden Sie die Checkliste zum Antragsverfahren. Die Formulare zur Beantragung Ihrer Erlaubnis/Registrierung für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO) und für nachträgliche Änderungen erhalten Sie von uns für folgende Bereiche:
- Als nicht im Handelsregister eingetragener Gewerbetreibender, als eingetragener Kaufmann oder als Gesellschafter einer OHG (Formular für natürliche Personen).
- Als GmbH oder AG (Formular für juristische Personen - bei mehreren Geschäftsführern Formular "Beiblatt").
- Als Angestellte im erlaubnispflichtigen Aufgabenbereich (Formular für die Registrierung von Angestellten).
Bei Änderung Ihrer Daten nach Erlaubniserteilung steht Ihnen das Formular zur Mitteilung über Änderungen der Registerdaten zur Verfügung.
Für die Antragsformulare oder andere Fragen steht Ihnen Frau Marion Kernig telefonisch (0203 2821-298) oder per E-Mail (kernig@niederrhein.ihk.de) zur Verfügung.