Glücksspielgewerbe
Unterrichtung für Spielgeräteaufsteller nach § 33c (GewO)
Aufsteller/-innen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigen gemäß § 33c der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Neu in diesem Gewerbe? Dann müssen Sie Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit und ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution nachweisen – seit 2013 ist außerdem eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtend.
Zuständige Behörde:
Die Erlaubnis wird vom jeweiligen Ordnungsamt erteilt.
Die Erlaubnis wird vom jeweiligen Ordnungsamt erteilt.
Zielgruppe
Die Unterrichtung richtet sich nicht nur an die Aufsteller/-innen selbst, sondern auch an technische Mitarbeitende, die die Geräte vor Ort aufbauen. Sie ist verpflichtend für:
- alle Erlaubnisanträge ab dem 1. September 2013
- alle technischen Mitarbeitenden, auch in bestehenden Unternehmen
Inhaber/-innen einer Erlaubnis vor dem Stichtag müssen nicht teilnehmen.
Inhalte
Die Schulung behandelt:
- Gewerbeordnung und Spielverordnung
- Spielhallenrecht der Bundesländer
- Jugend- und Spielerschutz
- Sozialkonzept zur Früherkennung von problematischem Spielverhalten und Beratungsangeboten für suchtgefährdete Spieler*innen
Weitere Informationen zum Sozialkonzept finden Sie im Merkblatt „Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit, §§ 33c, d GewO“ unter Punkt k.
Anbieter
Die Niederrheinische IHK führt die Unterrichtung für Mitglieder der Niederrheinischen IHK sowie der IHKs Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hagen und Krefeld/Mönchengladbach durch.
Anmeldung und Kosten
Die Anmeldung erfolgt online. Die IHK bestätigt die Anmeldung mit einem Einladungsschreiben an die Teilnehmer.
Nach Abschluss der Unterrichtung erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post. Die Gebühr in Höhe von 111,00 Euro ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten.
Organisatorische Hinweise
- Die Unterrichtung findet vormittags von 9:00 bis 14:00 Uhr statt.
- Die Teilnahmebescheinigung wird direkt nach Abschluss ausgehändigt, ist bundesweit und zeitlich unbegrenzt gültig.
- Bei Verlust können Sie eine Zweitschrift für 30,00 Euro bei der jeweiligen IHK anfordern.
Sprachkenntnisse
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an der Unterrichtung – nach Vorgaben der Ordnungsämter sowie der Dozenten – ausreichende Deutschkenntnisse notwendig sind.
Termine
Die aktuellen Termine finden Sie hier.
Sachkundenachweis für Spielhallen nach SuSchVO NRW
Am 1. Juli 2021 ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) bundesweit in Kraft getreten. Für den Betrieb von Spielhallen wurde ein neuer Sachkundenachweis eingeführt. Ziel der Schulung mit anschließender Prüfung ist es, zusätzliches Wissen zu vermitteln – insbesondere über Rechte, Pflichten und mögliche Risiken im Spielhallenbetrieb.
Die Zuständigkeit für den Sachkundenachweis wurde in NRW den Industrie- und Handelskammern (IHK) übertragen. Die Einzelheiten regelt die Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung für Spielhallen vom 06.10.2021 (SuSchVO), die am 15.10.2021 in Kraft getreten ist.
Zielgruppe
Der Sachkundenachweis ist verpflichtend für:
- Betreiber/-innen und Leiter/-innen von Spielhallen, die den Mindestabstand von 350 Metern zu anderen Spielhallen unterschreiten, jedoch mindestens 100 Meter Abstand einhalten
- Betreiber/-innen und Leiter/-innen von Verbundspielhallen
Für Spielhallen im baulichen Verbund muss der Nachweis bis zum 31.12.2022 erbracht werden.
Inhalte
Der Sachkundenachweis umfasst:
- eine zweitägige Unterrichtung mit insgesamt 14 Unterrichtsstunden à 45 Minuten
- eine anschließende schriftliche Prüfung
Die Schulung behandelt folgende Rechts- und Sachgebiete:
- Recht der Gewerbeordnung und Spielverordnung
- Spielhallenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen
- Jugendschutzrecht
- Prävention und Spielerschutz
- Datenschutz und Aufzeichnungspflichten
Anbieter
Die Niederrheinische IHK bietet den Sachkundenachweis ab Anfang 2022 für Mitglieder der Niederrheinischen IHK sowie der IHKs Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hagen und Krefeld/Mönchengladbach an.
Anmeldung und Kosten
Die Anmeldung erfolgt online. Die IHK bestätigt die Anmeldung mit einem Einladungsschreiben an die Teilnehmer.
Die Kosten für die zweitägige Unterrichtung mit anschließender schriftlicher Prüfung (Sachkundenachweis) betragen 316,00 Euro. Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach Abschluss der Unterrichtung per Post. Die Gebühr ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten.
Sprachkenntnisse
Für die Teilnahme sind gemäß der Verordnung ausreichende Deutschkenntnisse notwendig.
Termine
Die aktuellen Termine finden Sie hier.