Gewerberecht

Versicherungsvermittler

Als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater dürfen Sie prinzipiell nur tätig werden, wenn Sie eine Gewerbeerlaubnis Ihrer IHK besitzen und im Vermittlerregister eingetragen sind. Im Rahmen Ihres Antrags müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und ausreichende Sachkunde nachweisen.
Interessieren Sie sich für die Sachkundeprüfung zum „Geprüfte/-n Versicherungsfachmann/-frau“? Diese führt die IHK Düsseldorf für uns durch. Nähere Informationen wie Termine usw.  finden Sie auf der Homepage der IHK Düssseldorf.

Antrag und Unterlagen

Online Antragstellung: Die Anträge gemäß § 34d GewO können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal-NRW stellen und die erforderlichen Nachweise einreichen. 
Antragsformulare, Checklisten:
Alternativ finden Sie im Download-Bereich alle Formulare zur Beantragung Ihrer Erlaubnis/Registrierung für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler (§ 34d Abs. 1 GewO, Formulare 1.1. VVR und 1.2. VVR), Versicherungsberater (§ 34d Abs. 2 GewO, Formulare 2.1. VVR und 2.2. VVR) oder als gebundener Versicherungsvermittler (§ 34d Abs. 6 GewO, Formulare 6.1. VVR und 6.2. VVR) sowie weitere nützliche Formulare. Darüber hinaus finden Sie dort eine Checkliste zum Antragsverfahren sowie verschiedenen Merkblätter.
  • Als nicht im Handelsregister eingetragener Gewerbetreibender, als eingetragener Kaufmann oder als Gesellschafter einer OHG nutzen Sie bitte das Formular für natürliche Personen.
  • Als GmbH oder AG nutzen Sie bitte das Formular für juristische Personen (bei mehreren Geschäftsführern nutzen Sie bitte das "Beiblatt 8 VVR").
  • Bei Bedarf nutzen Sie bitte das Formular für angestellte verantwortliche Personen in leitenden Positionen "Beiblatt 13 VVR".
  • Bei Tätigkeiten im Ausland nutzen Sie bitte die Formulare für die Meldung von Auslandtätigkeiten " 4.1. VVR und 4.2. VVR"
  • Wenn Sie eine Delegation des Sachkundenachweises vornehmen möchten, verwenden Sie bitte die Formulare "4.1. VVR bis 4.4. VVR"
  • Bei Änderung Ihrer Daten nach Erlaubniserteilung nutzen Sie bitte die Formulare "9.1. VVR und 9.2 VVR".