Unterrichtungen und Sachkundeprüfungen

Bewachungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), benötigt hierzu neben der Anzeige der gewerblichen Tätigkeit nach §14 Gewerbeordnung eine besondere Erlaubnis des Ordnungsamtes gemäß §34a Gewerbeordnung. Verschiedene Dokumente, Nachweise und Bescheinigungen müssen eingereicht werden. Der Unternehmer benötigt auch den Sachkundenachweis bzw. den Nachweis der Befreiung. Angestellte benötigen für bestimmte Aufgaben den Nachweis, dass sie an der Unterrichtung teilgenommen haben. Sowohl die Sachkundeprüfung als auch die Unterrichtung werden nur von den IHKs angeboten und abgenommnen.

Unterrichtungen und Sachkundeprüfung

Da die Niederrheinische IHK die Aufgabe der Unterrichtung und der Sachkundeprüfung nach §34a GewO auf die benachbarten Industrie- und Handelskammern übertragen hat, finden diese nicht in Duisburg statt.

Unterrichtung für Bewachungspersonal bei:
Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Kontakt: Andrea Klinger, Telefon: 0201-1892 237, E-Mail: andrea.klinger@essen.ihk.de

Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
Kontakt: Judit Degrell-Lipinski, Telefon: 02151-635 379, E-Mail: degrell@krefeld.ihk.de

Sachkundeprüfung bei:
Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Kontakt: Andrea Klinger, Telefon: 0201-1892 237, E-Mail: andrea.klinger@essen.ihk.de

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige IHK.