Das berufliche Feststellungsverfahren

Feststellung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit (Validierung)

Hinweis: Das Projekt ValiKom Transfer ist seit dem 31.10.2024 beendet. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Feststellungsverfahren laut BVaDiG (Berufsvalidierungs- und -Digitalisierungsgesetz).
Menschen ohne Berufsabschluss haben es in der Arbeitswelt nicht leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Können. Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, bewertet und bescheinigt.

An wen richtet sich das Verfahren?

Sie können die Feststellung Ihrer individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit beantragen, wenn Sie
  • mehrjährige Berufserfahrung nachweisen können,
  • mindestens 25 Jahre alt sind,
  • in Deutschland leben oder arbeiten.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Verfahren erfolgt in vier Schritten:
  1. Lassen Sie sich zuerst kostenlos und unverbindlich zum Verfahren beraten. Für die Antragstellung müssen Sie sich auf den Beruf festlegen, in dem Sie Ihre Prüfung ablegen möchten. Wir helfen Ihnen bei Fragen dabei.
  2. Den Antrag auf Zulassung zum Verfahren finden Sie bald zum Download auf dieser Seite. Sie benötigen einen aktuellen Lebenslauf und Ihre beruflichen Nachweise. Die Antragstellung ist gebührenpflichtig.
  3. Sie werden von zwei Prüfer:innen mit praktischen und mündlichen Aufgaben auf Ihre berufliche Handlungsfähigkeit im ausgesuchten Beruf geprüft. Die Prüfung ist gebührenpflichtig.
  4. Sie erhalten je nach Ergebnis ein IHK-Zeugnis oder einen Bescheid über die Vergleichbarkeit Ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.

Weitere Fragen zum Verfahren beantworten wir Ihnen in unseren FAQ.