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Aktuell

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Hier finden Sie Erläuterungen zu häufig gestellten Fragen zum Zertifizierten WEG-Verwalter mit Hinweisen zur Prüfung und zur praktischen Umsetzung im Unternehmen

WEG-Reform

Das Gesetz zur Modernisierung von Wohnungseigentum (WEMoG) ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten und bringt für Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen zahlreiche Änderungen mit sich. Die wichtigsten Informationen haben wir hier zusammengestellt. Die Regelungen gelten grundsätzlich auch für alle Gemeinschaften, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes entstanden sind.

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Allgemeine Informationen §34c GewO

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Übersicht über Erlaubnispflicht, Antragstellung und Voraussetzungen

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Erlaubnis nach § 34c GewO - Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter

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Hier finden Sie die Anträge, Checklisten der einzureichenden Unterlagen sowie Informationen zu den Kosten.

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Ab dem 24.07.2026 entfällt die Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler, für Wohnimmobilienverwalter bleibt sie nach wie vor bestehen.

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Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Prüfberichte gemäß § 34c Abs. 3 GewO; § 16 und 17 MaBV.

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Selbständige Immobilienmakler, Darlehensvermittler, WEG-Verwalter sowie Bauträger und Baubetreuer benötigen zur Geschäftsausübung eine besondere Genehmigung, die sogenannte Makler- und Bauträgererlaubnis gem. § 34 c GewO.

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Am 16. Dezember 2021 wurde die Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung) vom 02.12.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 5182). Sie tritt am 17.12.2021 in Kraft.

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Da am 1. März 2019 in Baden-Württemberg die Erlaubniszuständigkeit für die Tätigkeiten nach § 34 c GewO von den unteren Verwaltungsbehörden auf die Industrie- und Handelskammern übertragen wurde, müssen die Erlaubnisinhaber auch ihr Impressum ändern. Hier finden Sie ein Muster.

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Am 23. Dezember 2020 trat die Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft. Was ändert sich für Immobilienmakler?

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Formulare Erlaubnis §34c GewO

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Rechtsgrundlagen

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Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat in § 4 der Zuständigkeitsverordnung für die Gewerbeordnung festgelegt, für welche gewerblichen Erlaubnisse die Industrie- und Handelskammern zuständig sind.

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