Recht und Steuern

Erlaubnisantrag nach § 34c GewO stellen

Antragsverfahren für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und WEG-Verwalter

Erlaubnisträger

  • Juristische Personen (z.B. AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), eG)
Füllen Sie den Antrag für juristische Personen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 342 KB) aus und reichen Sie die Unterlagen laut Checkliste für juristische Personen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 373 KB) ein.
Sollte sich das Unternehmen noch in Gründung befinden bzw. nicht länger als 3 Monate im Handelsregister eingetragen sein, wird der Antrag für die juristische Person gestellt, es werden aber hilfsweise die gesetzlichen Vertreter laut Checkliste für natürliche Personen geprüft, da über das Unternehmen noch keine ausreichenden Informationen zur Verfügung stehen.

GmbH & Co. KG können keine eigene Erlaubnis erhalten, hier muss die Erlaubnis von der Verwaltungs-GmbH (haftende Gesellschaft) beantragt werden und diese ist dann auch Erlaubnisträgerin.
Die Erlaubnis für juristische Personen kann frühestens zum Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister erteilt werden.

  • Personen(handels)gesellschaften (z.B. OHG, KG, eingetragene Kaufleute)
Personengesellschaften sind nicht erlaubnisfähig. Daher muss jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter eine Erlaubnis als natürliche Person auf seinen Namen beantragen und die Nachweise lt. Checkliste für natürliche Personen einreichen.

  • Natürliche Personen
Beachten Sie die einzureichenden alternativen Nachweise für Antragsteller (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 555 KB) oder Vertretungsberechtigte von juristischen Personen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 548 KB) mit Wohnsitz in der Schweiz oder Österreich finden.
  • Wo erhalte ich die Formulare?
    • Führungszeugnis sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz oder bei der zuständigen Gemeinde (bei natürlichen Personen die Wohnortgemeinde und bei juristischen Personen am Ort des Firmensitzes)
    • Bescheinigung in Steuersachen beim für die natürliche Person und/oder für die juristische Person zuständigen Finanzamt
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis beim Vollstreckungsportal
    • Bescheinigung über Insolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht, in der Regel beim Amtsgericht angegliedert

Allgemeine Hinweise und Kosten

  • Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Kosten finden Sie in unserem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 292 KB).
  • Die Erlaubnis kann erst dann bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig eingegangen sind. Die Nachweise sollen nicht älter als 3 Monate sein.
  • Gerne können Sie uns den von Hand unterzeichneten Antrag sowie die weiteren erforderlichen Nachweise als PDF per Email zukommen lassen. Senden Sie die Unterlagen bitte an vermittler@konstanz.ihk.de
  • Die IHK Hochrhein-Bodensee ist zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für Unternehmen, die in den Landkreisen Konstanz, Lörrach und Waldshut-Tiengen tätig sind. Relevant ist hierbei immer der Sitz des Unternehmens, nicht die Privatanschrift des Antragstellers.
  • Sollte sich Ihr Unternehmen nicht in unserem Kammerbezirk befinden, können Sie hier die für Sie zuständige Kammer finden.
  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskünfte müssen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden und werden uns direkt zugestellt. Alle anderen Unterlagen können Sie uns gerne als PDF per Email, gut lesbarer Kopie oder Original per Post zukommen lassen.