Nr. 5623416
International

Lieferkettenportal der IHK Köln

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das neue Lieferkettengesetz. Es verpflichtet Unternehmen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu verankern und diese mithilfe von Verträgen an ihre Lieferanten und Geschäftspartner weiterzugeben.
Informieren Sie sich darüber, welche Sorgfaltspflichten dies im Einzelnen für die Unternehmen, ihre Zulieferer und Geschäftspartnern sind und wie diese in der Praxis in Unternehmensstrukturen umgesetzt und vertraglich entlang der Lieferkette bei Zulieferern und Geschäftspartnern implementiert werden können.

Kontakt

Gudrun Grosse
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Lena Herrmann
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