International
Lieferkettenportal der IHK Köln
Die Sorgfalts- und Berichtspflichten entlang der Lieferkette werden immer umfangreicher. Allen voran steht das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG), das seit dem 1. Januar 2023 Unternehmen verpflichtet, Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu verankern und diese mithilfe von Verträgen an ihre Lieferfirmen und Geschäftskontakte weiterzugeben.
Einen ähnlichen Ansatz verfolgt die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115), die verbindliche Regelungen für den Marktzugang von entwaldungsfreien Produkten ab 30. Dezember 2024 erlässt. Mit diesen Vorgaben wird sichergestellt, dass nachweislich nur noch Erzeugnisse in die EU eingeführt oder aus ihr heraus exportiert werden, die nicht zur Entwaldung im Produktionsland beigetragen haben.
Ergänzend sei der CO2-Grenzausgleichsmechnismus (CBAM) erwähnt. Seit 1. Oktober 2023 gilt die Übergangsphase bis zur endgültigen Einführung der CO2-Abgabe bei Wareneinfuhren aus Drittländern ab 2026. Bis dahin müssen alle in der EU ansässigen Unternehmen, die bestimmte Produkte aus Nicht-EU-Staaten importieren, die Einfuhren in einem gesonderten Bericht dokumentieren und damit die bei der Produktion angefallenen Emissionen melden.
Darüber hinaus will die EU die Einfuhr, Ausfuhr und das Inverkehrbringen von Produkten aus Zwangsarbeit ab 2027 auf dem EU-Binnenmarkt verbieten. Auch wenn sich diese Verordnung in erster Linie an Behörden in den EU-Mitgliedstaaten richtet, sehen wir auch hier eine Betroffenheit für unsere Unternehmen. Informationspflichten und gegebenenfalls wirtschaftliche Verluste werden möglich.
Auf den folgenden Seiten finden Unternehmen Informationen rund um das Thema Lieferkettenmanagement.
Kontakt
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Leiterin International
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Beratung und Service
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Leiterin International