VV-Resolution, 9. Dezember 2020

Resolution zum Lieferkettengesetz

Resolution der Vollversammlung zum geplanten Gesetz über die unternehmerische Sorgfaltspflicht („Lieferkettengesetz“)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben ein sog. „Lieferkettengesetz“ angekündigt.
Ziel des geplanten Gesetzes ist es, auch und insbesondere im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen bzw. Verstöße gegen solche (wie etwa Kinderarbeit, untragbare Arbeitsbedingungen oder auch Umweltschäden) zu vermeiden oder, wo dies nachweislich misslingt, zu sanktionieren. Dies ist ein Ziel, das auch die gewerbliche Wirtschaft verfolgt.
Der Weg jedoch, die Unternehmen gesetzlich zu verpflichten, Standards bei ausländischen Zulieferern lückenlos zu überprüfen und bei Nichterfüllung empfindlich zu bestrafen, muss kritisiert werden. Denn der geforderten Verpflichtung könnten viele Unternehmen – insbesondere KMU – beim besten Willen nicht nachkommen.
Die Achtung der Menschenrechte ist für deutsche Unternehmen ein wichtiges Anliegen. Im eigenen Betrieb bzw. beim eigenen unternehmerischen Agieren lässt sich diesem wichtigen Anliegen tatsächlich Priorität einräumen und eine entsprechende „Verhaltensgarantie“ geben. Wie aber soll man – zumal als kleines oder mittelständisches Unternehmen – eine solche „Garantie“ auch für Lieferanten einer internationalen, oftmals weitverzweigten Lieferkette übernehmen? Für allfällige Verstöße Dritter in (Mit-)Haftung genommen zu werden, wäre eine unverhältnismäßige, eine überzogene, weil die tatsächlichen Kontroll- und Einflussmöglichkeiten deutscher Unternehmen weit überschätzende Maßnahme.
Das angedachte Gesetz würde deutsche Unternehmen bei ihren Auslandsgeschäften mit erheblicher Rechtsunsicherheit sowie mit zusätzlicher Bürokratie und weiteren Kosten belasten. Ob es tatsächlich den Menschen hilft, die bei den Zulieferern vor Ort arbeiten, darf bezweifelt werden. Vielmehr könnte es dazu führen, dass sich deutsche Unternehmen wegen der Haftungsrisiken schlicht aus diesen Ländern zurückziehen. Damit jedoch wäre niemandem gedient, im Gegenteil. Auf EU-Ebene wird aktuell ein Gesetzentwurf erarbeitet, der 2021 vorgestellt werden soll. Deshalb ist ein deutscher Alleingang hier abzulehnen!
Die Wirtschaft des IHK-Bezirks Köln ist eng in die internationale Zusammenarbeit integriert. Die Region steht für über ein Fünftel der NRW-Exporte; rund 10.000 Firmen sind im internationalen Geschäft tätig und sichern dadurch Arbeitsplätze vor Ort und im Ausland. Die Achtung der Menschenrechte ist auch für die global tätigen Unternehmen der Wirtschaftsregion Köln ein wichtiges Anliegen. Die in der Vollversammlung der IHK Köln vertretenen Unternehmen begrüßen daher Bestrebungen, den Menschenrechten weltweit Geltung zu verschaffen. Sie haben dazu Grundsätze formuliert, die bei möglichen gesetzgeberischen Maßnahmen berücksichtigt werden sollten.

Europaweite Lösung statt nationaler Alleingänge

Ein Flickenteppich unterschiedlicher nationaler Regelungen sorgt für unnötige Bürokratie, schafft Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mitbewerbern und erschwert das Ziel, Menschenrechte effektiv zu schützen. Deutschland muss sich während der deutschen Ratspräsidentschaft für eine europäische Lösung einsetzen, die einheitliche Standards und abgestimmte Prozesse vorsieht.

Keine Privatisierung staatlicher Kernaufgaben

Menschenrechte zu schützen sowie Sozial- und Umweltstandards durchzusetzen, ist zuvorderst staatliche Pflicht. Dies bedeutet, die Möglichkeiten auf außenpolitischer Ebene zu nutzen und darauf hinzuwirken, dass in den entsprechenden Ländern ein angemessenes Niveau in diesen Bereichen geschaffen und dessen Wahrung garantiert wird. Es gehört zur Verantwortung des Staates, den Unternehmen klare Informationen über Länder und Branchen zu geben, die mit Blick auf mögliche Verstöße gegen internationale Standards problematisch erscheinen.

Den Mittelstand nicht zusätzlich belasten

Der international tätige Mittelstand bewältigt gerade parallel die Corona-Krise, eine Rezession in wichtigen Absatzmärkten, weltweite Handelskonflikte und den anstehenden Brexit. Es ist davon auszugehen, dass größere Unternehmen, die aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl unter das geplante Lieferkettengesetz fallen, diese Anforderungen an ihre mittelständischen Lieferanten weitergeben. Für Firmen, die mehrere Kunden haben (oftmals aus verschiedenen Branchen), würde damit der bürokratische Aufwand deutlich ansteigen.

Engagement in Schwellen- und Entwicklungsländern nicht gefährden

Es ist ein politisches Ziel der Bundesregierung, die wirtschaftlichen Beziehungen insbesondere zu afrikanischen Staaten auszubauen. Dort sind es gerade regelmäßig deutsche Unternehmen, die mit ihrer Unternehmenskultur im jeweiligen Zielmarkt zu einem Mehr an Menschenrechten, Umweltschutz und sozialen Standards beitragen. Dieses Engagement könnte durch die Schaffung weiterer Rechtsrisiken gefährdet werden, mit negativen Folgen für die dortige Bevölkerung.