Taxonomie-Regeln sollen auf weitere Umweltziele ausgeweitet werden

Die DIHK beteiligt sich an der Konsultation der EU-Kommission
Die EU-Kommission möchte ihre "Taxonomie" vollenden. Das Regelwerk soll es ermöglichen, die ökologische und soziale Qualität wirtschaftlicher Tätigkeiten abzubilden. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnt vor einer möglichen Überforderung gerade kleinerer Betriebe.
Die Grundsatzidee hinter der EU-Taxonomie: Wenn für Investoren und Geschäftspartner leicht ersichtlich ist, wie "grün" ein Unternehmen wirtschaftet, können Finanzströme vermehrt in umweltfreundliche Tätigkeiten gelenkt werden. Dafür müssen allerdings die Akteure ihre Geschäfte anhand eng gefasster Kriterien sehr kleinteilig dokumentieren.
 
Vier weitere Umweltziele einbezogen
Bislang wurden entsprechende Verordnungen und Bewertungskriterien im Rahmen der EU-Taxonomie für die Umweltziele "CO2-Minderung" und "Anpassung an den Klimawandel" definiert. Nun sollen vier weitere folgen: "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft", "Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung", "nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen", sowie "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme". Damit werden etwa Tätigkeiten in den Bereichen Abfallwirtschaft, Altlastensanierung, Kunststoffverpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Gerätebatterien sowie Bau- und Abbruchwesen abgedeckt.
Die entsprechenden Regelwerke der erweiterten Taxonomie sowie Änderungen an den bereits ausgearbeiteten Klimazielen hat die Kommission Anfang Mai zur Konsultation gestellt. Obwohl sie für Antworten nur vier Wochen Zeit einräumte, sind mehr als 600 Stellungnahmen zu dem geplanten EU-Rechtsakt eingegangen.

DIHK: Gerade KMU oft nicht gerüstet
Auch die DIHK hat sich ausführlich geäußert. Das Meinungsspektrum unter den Unternehmen sei breit, berichtet sie. Zwar unterstützten die Betriebe eine beschleunigte Umsetzung der grünen Transformation, sie stimmten jedoch nicht automatisch allen hierfür vorgesehenen Maßnahmen zu.
Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) seien in hohem Maße indirekt betroffen, aber noch nicht ausreichend auf die Bedeutung der Taxonomie vorbereitet, gibt die DIHK zu bedenken. Ihnen könnten durch die Erweiterung entscheidende Wettbewerbsnachteile entstehen.
Die Ausgestaltung der Taxonomie orientiere sich "erkennbar an den Anforderungen und Chancen an den Kapitalmärkten, die für KMU keine große Rolle spielen", heißt es in der Stellungnahme. Gerade nicht kapitalmarktorientierte Betriebe verfügten oft nicht über Strukturen und Expertise, um die Offenlegung sicherzustellen, und könnten überfordert sein.

Chancen statt Verbote
Die DIHK empfiehlt deshalb Erleichterungen für und eine verstärkte Kommunikation gegenüber KMU. Sie regt eine Richtungsentscheidung an, ob die Taxonomie "möglichst viele Wirtschaftstätigkeiten erfassen soll oder nur die für das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele relevantesten Branchen".
Und nicht zuletzt bediene sich die Taxonomie zu vieler Verbote. Schließlich werde die grüne Transformation "nur gelingen, wenn neue Technologien eine Chance haben, sich am Markt durchzusetzen", stellt die DIHK klar.
 

Paket muss noch durch Parlament und Rat
Die EU-Kommission wird das Feedback jetzt prüfen. Mitte 2023 sollen dann die delegierten Verordnungen final veröffentlicht werden; anschließend haben das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten noch eine Einspruchsfrist.
Quelle: DIHK