Forschungszulage jetzt noch attraktiver

Mit dem am 27. März 2024 verkündeten Wachstumschancengesetz haben sich vielseitige neue Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der steuerlichen Forschungszulage ergeben.
Unternehmen können die Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung, Auftragsforschung und Wertminderungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens für Forschung und Entwicklung auch rückwirkend mit 25 Prozent bzw. 35 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als steuerfreie Steuergutschrift fördern lassen. Bei Forschungs- und Entwicklungsaufträgen fließen 70 Prozent des gezahlten Entgelts in die Bemessungsgrundlage ein. Die Beantragung erfolgt vollelektronisch bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
In einem kostenfreien Webinar am Donnerstag, 13. Juni, 10 bis 11 Uhr, gibt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage neben den Grundlagen auch Auskunft über die aktuellen Neuerungen der steuerlichen Forschungszulage. Interessierte erhalten Antworten auf ihre individuellen Fragen aus erster Hand. Eine Anmeldung ist erforderlich bei Gritt Sonnenberg, Tel. 04131 742-142, gritt.sonnenberg@ihklw.de.
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Lüneburg, 24. Mai 2024