Digitaler “Reisepass für Waren“

Ab dem 1. Juni 2026 beginnt die volldigitale Abwicklung des Carnet-Verfahrens – zunächst zwischen der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Norwegen. Weitere Länder werden schrittweise folgen. Bis Ende 2027 soll das Verfahren in allen Teilnehmerstaaten vollständig digital umgesetzt sein.
Während einer kurzen Übergangsphase kann in einigen Ländern weiterhin ein papiergebundenes Carnet erforderlich sein. Informieren Sie sich daher frühzeitig, um den Umstieg reibungslos zu gestalten.

Digitalisierung in zwei Stufen

Stufe 1: Online-Antragstellung (seit dem 1. Februar 2024)

Bereits seit Februar 2024 ist die Beantragung von Carnets vollständig digital möglich. Das sogenannte eCarnet-Verfahren ist heute der Standard.
  • Antragstellung erfolgt online über die IHK-Anwendung: eCarnet
  • Nach Prüfung stellt die Handelskammer das Carnet aus
  • Für Länder ohne digitales Verfahren werden weiterhin Papier-Carnets ausgegeben

Stufe 2: Volldigitale Abwicklung

Mit der zweiten Stufe entfällt das Papier-Carnet vollständig:
  • Abwicklung erfolgt digital, z. B. per QR-Code
  • Kein Vorlegen eines Papierdokuments beim Zoll mehr notwendig
  • Nutzung über App oder Desktop möglich
  • Download des Carnets direkt nach Ausstellung
  • Antragstellung erfolgt weiterhin online über die IHK-Anwendung: eCarnet

So funktioniert die Online-Beantragung

Nach Registrierung in der eCarnet-Anwendung können Sie Carnets direkt online beantragen:
  1. Anmeldung unter eCarnet
  2. Auswahl „Neues Carnet ATA“ (bzw. „Carnet CPD“ für Taiwan)
  3. Eingabe der erforderlichen Daten
  4. Einreichen des Antrags
Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden.
Nach Genehmigung:
  • Ausstellung durch die IHK
  • Benachrichtigung über die Bereitstellung
  • Abholung (Papier) oder Download (digital)
Das DIHK-Merkblatt "Das volldigitale Carnet in 2026 – Mach dich bereit!" erklärt die wichtigsten Schritte zur Nutzung des volldigitalen Carnets.
Für anfallende Gebühren und Entgelte erhalten Nutzer der eCarnet-Anwendung einen Gebührenbescheid und Rechnungen zum jeweils ausgestellten Carnet.
Bitte beachten Sie, dass ausgestellte Carnets in Papierform vor der Nämlichkeitssicherung von der antragstellenden Person zu unterzeichnen ist. Zu unterschreiben sind ausschließlich das grüne Deckblatt im Feld "J. SIGNATURE OF HOLDER" und – sofern erforderlich – alle grünen Warenlistenzusatzblätter jeweils unten rechts im Feld "SIGNATURE OF HOLDER" sowie eine eventuell hochgeladene Vollmacht zur Verwendung eines Carnet A.T.A./C.P.D.. Nach der Ausstellung durch die IHK dürfen – und können auch bei online beantragten Carnets – keine Änderungen oder Ergänzungen mehr vorgenommen werden.

Technische Voraussetzungen

  • Internetzugang
  • Aktueller Browser (z. B. Chrome, Edge, Firefox, Safari)
  • Registrierung in der eCarnet-Anwendung eCarnet

Registrierung - kurz erklärt

Die Registrierung erfolgt in 3Schritten:
1. Anmeldung durch eine verantwortliche Person im Unternehmen (eCarnet-Administrator)

Der eCarnet-Administrator ist die Person in Ihrem Unternehmen, die u. a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer Ihrer Firma in der Anwendung anlegt und verwaltet.
Registrieren Sie sich über den Button „Registrieren“ unterhalb des Login-Bereichs im e-ata-System und legen Sie ein Benutzerkonto an.
Geben Sie die erforderlichen Unternehmens- und Kontaktdaten vollständig ein.
2. Identitätsnachweis und Datenübermittlung

Laden Sie unter „Ausweisdokument“ die Vorder- und Rückseite des Personalausweises in einer Datei hoch.
Mit dem Absenden der Registrierung übermitteln Sie Ihren Antrag zur Einrichtung eines Benutzerkontos an die IHK. Die angegebenen Daten dienen der Identifikation und Prüfung Ihres Unternehmens.
3. Prüfung und Freischaltung durch die IHK

Die IHK prüft Ihre eingegebenen Daten und Unterlagen manuell.
Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihr Administrator-Account freigeschaltet. Anschließend können Sie sich im System anmelden, Carnets elektronisch beantragen und weitere Nutzer anlegen.
Tipp: Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit für die Registrierung ein. Wir empfehlen die Registrierung rechtzeitig vor Beantragung Ihres ersten Carnets vorzunehmen. Informationen zum eCarnet-Admin, zu weiteren eCarnet-Nutzer*innen und der Registrierung finden Sie hier: ⁣Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen und Handbuch eCarnet
Testen Sie schon jetzt gemeinsam mit unserer IHKLW die neue Anwendung parallel zum Papier-Carnet und sammeln Sie frühzeitig praktische Erfahrungen. Damit der Umstieg für Sie reibungslos gelingt, möchten wir gemeinsam mit unseren Carnet‑Kund*innen die digitale Anwendung frühzeitig testen. Haben Sie Interesse daran? Mehr Informationen: Carnet ATA jetzt testen

Erklärvideos: Schritt für Schritt zum Carnet

Die Internationale Handelskammer (ICC) erklärt in kurzen Videos, wie die volldigitale Carnet-Abwicklung funktioniert: ATA Carnet app & Desktop training

Anlegen eines Accounts

Alternativ steht auch eine Desktop-Version zur Verfügung. Der anzulegende Account ist für die App und die Desktop-Version identisch.

Laden eines Carnets

How to download a carnet

Vorbereitung einer Reise (Prepare Travel)

Teilen/Weitergabe von QR-Codes an Vertreter (z.B. Speditionen) und Reisende

Volldigitales Carnet: Vorteile auf einen Blick

  • Keine Papierdokumente mehr notwendig
  • effiziente Datenverarbeitung und schnellere Verfügbarkeit (Download statt Abholung)
  • Geringeres Verlustrisiko
  • Schnellere Abwicklung an der Grenze
  • Nutzung per App oder Desktop
  • Transparenz
Haben Sie Fragen zum volldigitalen Carnet? Melden Sie sich gern bei uns: service@ihklw.de