Türkei: TROIS-Listung wird Exportvoraussetzung

Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle Exporteure von Milchprodukten, Fischereierzeugnissen, Gelatine und Kollagen in die Türkei sicherstellen, das das Herkunftsland und der exportierende Betriebe im TROIS-System (Türkiye Cumhuriyeti Onaylı İşletme Sistemi) zugelassen und gelistet sind.
TROIS dient dazu, die Zulassung und Kontrolle exportierender Betriebe einheitlich, nachvollziehbar und transparent zu gestalten. Die aktuelle Liste der zugelassenen Länder und Betriebe finden Sie hier: TROIS-Übersicht
Wesentliche Änderung ab 1. Januar 2026
Betriebe oder Länder, die nicht im TROIS-System aufgeführt sind, können ab dem 1. Januar 2026 keine veterinärgesundheitlichen Bescheinigungen mehr erhalten. Das gilt auch dann, wenn ein Betrieb zwar im TRACES-NT-System registriert ist, aber nicht in TROIS gelistet wurde. Damit ist die Listung in TROIS zwingende Voraussetzung für alle Exporte der genannten Produktarten in die Türkei.
Fortführung des Genehmigungsverfahrens
Auch nach dem 1. Januar 2026 werden die Genehmigungsverfahren des türkischen Landwirtschaftsministeriums fortgeführt. Das bedeutet:
  • Betriebe, die noch nicht gelistet sind, können weiterhin einen Antrag auf Aufnahme stellen.
  • Es wird jedoch dringend empfohlen, Anträge so früh wie möglich einzureichen, um Verzögerungen oder Exportstopps zu vermeiden.
Die TROIS-Website ist im Moment nur auf Türkisch, weil sie ein behördliches System des türkischen Landwirtschaftsministeriums ist – entwickelt in erster Linie für die internen türkischen Kontrollbehörden sowie für die Kommunikation mit den zuständigen Behörden der Herkunftsländer.
Viele ähnliche staatliche Systeme der Türkei (z. B. e-Devlet, e-Izin, e-Başvuru) sind ebenfalls überwiegend nur auf Türkisch verfügbar.
Warum gibt es keine englische Version der Website?
Es gibt mehrere Gründe:
  1. Behördensystem für den Amtsgebrauch
    TROIS wurde primär für türkische Veterinärbehörden und Zollstellen entwickelt – nicht als international ausgerichtete Plattform.
  2. Offizielle Amtssprache
    Türkische Regierungsseiten werden grundsätzlich in der Amtssprache betrieben.
  3. Integration mit internen Systemen
    TROIS ist technisch eng mit anderen türkischen Behördenportalen verknüpft, die ebenfalls nur türkischsprachig sind.
  4. Übersetzungen werden üblicherweise über Rundschreiben bereitgestellt
    Für internationale Exporteure werden offizielle Schreiben in Englisch oder anderen Sprachen veröffentlicht, aber das System selbst bleibt meist einsprachig.
Tipp: So kann man TROIS trotzdem nutzen
Nutzen Sie einen Browser mit integrierter Übersetzungsfunktion (Chrome, Edge, Firefox).Viele Unternehmen arbeiten gemeinsam mit ihrem türkischen Importeur, der die Einträge im System überprüfen kann. Registrierung: Türkiye Cumhuriyeti Onaylı İşletme Listesi