USA: IEEPA-Zölle

Die US-Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection (CBP) führt zum 20. April 2026 die erste Phase eines neuen digitalen Tools zur Beantragung von Rückerstattungen sogenannter IEEPA-Zölle ein.
Das neue Verfahren trägt den Namen Consolidated Administration and Processing of Entries (CAPE) und ist im Automated Commercial Environment Secure Data Portal (ACE-Portal) integriert.
Ziel von CAPE ist es, die Beantragung und Abwicklung von Rückerstattungen deutlich zu vereinfachen. Künftig steht Importeuren ein vollständig elektronisches Verfahren zur Verfügung, um berechtigte Rückerstattungsansprüche auf Grundlage gerichtlicher Entscheidungen oder gesetzlicher Vorgaben digital einzureichen.
Ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Praxis: IEEPA-Zollrückerstattungen sollen konsolidiert verarbeitet werden – also gebündelt und inklusive möglicher Zinsen. Bislang erfolgte die Rückerstattung
CBP setzt bewusst auf eine schrittweise Einführung des neuen Verfahrens:
Phase 1 (ab 20. April 2026) ist beschränkt auf:
  • bestimmte noch nicht liquidierte Einträge sowie
  • bestimmte Einträge innerhalb von 80 Tagen nach der Liquidation.
Weitere Phasen sollen folgen und nach und nach auch komplexere Fallkonstellationen sowie zusätzliche Funktionen abdecken.

Wesentliche Bausteine des CAPE-Systems

  1. Zunächst steht ein Claim-Portal zur Verfügung, über das Importeure und Zollbroker ihre Anträge im ACE-Portal einreichen können. Dies erfolgt mithilfe einer CSV-Datei mit den betroffenen Einfuhranmeldungen und bildet die Grundlage für eine automatisierte Prüfung der Anspruchsberechtigung.
  2. Im nächsten Schritt werden im Rahmen des sogenannten „Mass Processing“ die relevanten IEEPA-Zolltarifnummern automatisiert aus den entsprechenden Einfuhranmeldungen entfernt. Anschließend durchlaufen diese erneut die regulären Prüfprozesse im ACE-System zur korrekten Ermittlung der Zollabgaben.
  3. Darauf folgt eine weitere automatisierte Kontrolle, nach der die betroffenen Einfuhren für die (Re-)Liquidation vorgesehen werden (Review and Liquidation/Reliquidation). Dabei sollen auch anfallende Zinsen automatisch berechnet werden.
  4. Abschließend erfolgt die Rückerstattung über ein spezielles Verfahren im ACE-Collections-Modul (Refund). Die Auszahlungen sind dabei gebündelt nach Datum und Empfänger vorgesehen.
Bis diese vier Komponenten fertig gestellt sind, wird es laut einem aktuellem Bericht der CBP nicht mehr lange dauern. Dennoch – die Einführung von CAPE ist stufenweise vorgesehen. Es werden also nicht alle Fälle sofort abgedeckt werden. In der ersten Phase sollen ausschließlich nicht liquidierte Einfuhren sowie solche Einfuhren verarbeitet werden, bei denen die 90-tägige freiwillige Reliquidationsfrist gemäß 19 U.S.C. § 1501 noch nicht abgelaufen ist. Auch Einfuhren mit den Status „Suspended“, „Extended“ oder „Under Review“ sowie Lagerfälle sollen in dieser Phase berücksichtigt werden. Einfuhren, die bereits endgültig liquidiert wurden und bei denen die 90-Tage-Frist abgelaufen ist, sollen erst in einer späteren Phase des Systems verarbeitet werden.
Als Rückerstattungsoptionen sind folgende Möglichkeiten bekannt.
  • Noch nicht liquidierte Einträge: Post Summary Correction (PSC)
    Möglich bis spätestens 15 Tage vor der Liquidation (endgültige Festsetzung der Einfuhrabgaben; diese erfolgt in der Regel innerhalb von 314 Tagen nach Einfuhr, kann jedoch auch früher stattfinden).
Bereits liquidierte Einträge: Protest
  • Kann innerhalb von 180 Tagen nach der Liquidation durch den Importeur, einen Broker oder einen Rechtsvertreter eingereicht werden.
Weitere Einzelheiten zu den jeweiligen Verfahren sind in der Declaration vom 30. März aufgeführt.
Eine automatische Rückerstattung der Zölle erfolgt nicht. Alle Erstattungen müssen aktiv von Importeuren oder Zollbroker über die neuen Funktionen des Zollsystems zentral online beantragt werden. Voraussetzung dafür ist der Zugang zum ACE-Portal und die Registrierung für die Automated Clearing House (ACH)-Rückerstattungen.
Hintergrund:
Nachdem der US Supreme Court am 20. Februar 2026 entschieden hatte, dass das Gesetz über internationale Notstandsbefugnisse (IEEPA) dem Präsidenten keine Befugnis zur Erhebung von Zöllen einräumt, urteilte das Internationale Handelsgericht der Vereinigten Staaten am 4. März 2026, dass auf Grundlage des IEEPA erhobene Zölle rechtswidrig sind und zurückerstattet werden müssen.
Das Gericht ordnete an, dass noch nicht abgeschlossene Einfuhren ohne IEEPA-Zölle abzurechnen sind und bereits abgewickelte, aber noch nicht bestandskräftige Fälle neu berechnet werden müssen. Zudem stellte das Gericht klar, dass die Rückerstattungsregelung für alle Importe gilt und nicht nur für diejenigen Importeure, die Klage erhoben haben.
Empfehlungen:
Es wird empfohlen, die offiziellen CBP-Nachrichten (CSMS-Nachrichten) zu verfolgen, um den genauen Starttermin des CAPE-Portals zu erfahren.
Beratung zu Zöllen, Handel und Vergabewesen können unter anderem bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York oder Spezialisten aus dem Zollrecht eingeholt werden.

So funktioniert das CAPE-Verfahren

Für die Beantragung von IEEPA-Zollrückerstattungen sind nur wenige Schritte erforderlich:
  1. Zugang zum ACE-Portal
    Der sogenannte Importer of Record oder ein bevollmächtigter Zollagent benötigt ein aktives Konto im ACE Secure Data Portal.
  2. Hinterlegung der Bankverbindung
    Für Rückerstattungen müssen die Bankdaten (ACH-Verfahren) im ACE-Portal hinterlegt sein.
  3. Einreichung der CAPE Declaration
    Die Antragstellung erfolgt elektronisch durch den Importeur oder den autorisierten Zollagenten im ACE‑Portal.
  4. Bearbeitung durch CBP
    Nach Annahme des Antrags erfolgen durch CBP unter anderem:
    • Entfernung der IEEPA-bezogenen Zolltarifnummer,
    • Neuberechnung der Zollschuld ohne IEEPA-Zölle,
    • Aktualisierung des Zolleintrags sowie
    • Liquidation oder erneute Liquidation.
  5. Konsolidierte Rückerstattung
    Rückzahlungen erfolgen gebündelt:
    • je Importer of Record oder
    • je benannter Partei (CBP‑Formular 4811),
      jeweils gruppiert nach dem Liquidationsdatum.

Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten

CBP empfiehlt Importeuren und Zollagenten, sich frühzeitig auf das neue Verfahren einzustellen. Dazu zählen insbesondere folgende Punkte:
  • Besteht ein aktives ACE‑Portal‑Konto?
  • Sind Bankdaten für ACH‑Rückerstattungen im ACE‑Portal hinterlegt?
  • Sind die internen Abläufe auf eine konsolidierte Rückerstattung vorbereitet?
Zur Unterstützung stellt CBP umfangreiche Schulungs‑ und Informationsmaterialien bereit, unter anderem zu:
  • der Registrierung im ACE‑Portal,
  • der Anmeldung für ACH‑Rückerstattungen sowie
  • häufigen Fragen zum Verfahren.

Ansprechpartner bei CBP

Bei Rückfragen stellt CBP folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: