EPR in Frankreich

In Frankreich wurde die REP/EPR für „emballages professionnels“ – also gewerbliche bzw. industrielle Verpackungen, die nicht als Haushaltsverpackungen gelten – regulatorisch neu aufgesetzt. Der neue EPR-Bereich trat am 1. Juli 2026 in Kraft.
Frankreich setzt somit die Anforderungen der PPWR um und stellt nicht nur die Rücknahme und Entsorgung von Haushalts- und Serviceverpackungen in die Verantwortung der Hersteller, sondern auch von Gewerbe-, Sammel-, Transport- und Industrieverpackungen. Dies bedeutet, dass seit 2026 alle Unternehmen, die verpackte Güter nach Frankreich liefern, zwingend einer EPR unterliegen und einem zugelassenen Rücknahmesystem beitreten müssen. Es ist ebenfalls davon auszugehen, dass für nicht in Frankreich ansässige Unternehmen die Stellung eines Bevollmächtigten vor Ort erforderlich sein wird.
Welche Verpackungen sind von der neuen EPR für gewerbliche und industrielle und gewerbliche Verpackungen betroffen?
Betroffen sind Artikelverpackungen, die für gewerblichen und professionellen Nutzer bestimmt sind und bestimmten Größen- und Volumenkriterien unterliegen sowie Sammel-, Um- und Transportverpackungen, die beim gewerblichen oder industriellen Nutzer anfallen. Eine Ausnahme besteht für Verpackungen und Verpackungsabfälle aus der Landwirtschaft sowie für bestimmte Produktverpackungen, die bereits einem anderen EPR-Bereich in Frankreich unterliegen.
In welchen Fällen sind nicht in Frankreich ansässige Unternehmen von der neuen EPR für industrielle und gewerbliche Verpackungen betroffen?
Verkaufen Sie direkt an den gewerblichen oder industriellen Endverbraucher, oder an die Weiterverarbeitende Industrie, dann sind Sie für die in Frankreich auf den Markt gebrachten der Verkaufs-, Sammel- und Transportverpackung verantwortlich.
Die Abteilung Umweltreporting und Compliance der AHK Frankreich unterstützt Unternehmen bei der Registrierung, Mengenmeldung und Umsetzung ihrer EPR-Pflichten in Frankreich und anderen europäischen Ländern und stellt in Frankreich den Bevollmächtigten für die betroffenen EPR-Bereiche.
Die AHK Frankreich ermittelt die günstigste Lösung für Ihr Unternehmen, sei es bei der Wahl Rücknahmesystem, der Abrechnungsmethode oder der Stellung des Bevollmächtigten: unverbindlichen Kostenvoranschlag anfordern