Zollaussetzungen und Zollkontingente

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) informiert über die neue Verhandlungsrunde zu autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten. Auf der Website des Ministeriums steht eine erste Übersicht der deutschen Anträge zur Verfügung, die derzeit national vorgeprüft werden. Die beantragten Maßnahmen sollen zum 1. Juli 2027 wirksam werden.
Unternehmen sollten die veröffentlichten Anträge frühzeitig prüfen – insbesondere dann, wenn sie selbst entsprechende oder vergleichbare Waren in der Europäischen Union herstellen.

Autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente

Autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente sollen Unternehmen in der Europäischen Union ermöglichen, bestimmte Rohstoffe, Halbfertigwaren oder Komponenten aus Drittstaaten zollfrei oder zu einem reduzierten Zollsatz einzuführen.
Die grundlegenden Voraussetzungen und Verfahrensregeln erläutert die Europäische Kommission hier: EU-Kommission: Mitteilung zu den autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten (2011/C 363/02) – EUR-Lex
Demnach kommen Zollaussetzungen grundsätzlich für Waren in Betracht, die in der Europäischen Union nicht verfügbar sind. Zollkontingente können dagegen für Waren eröffnet werden, die zwar innerhalb der EU hergestellt werden, jedoch nicht in ausreichender Menge verfügbar sind.
Die Regelungen sind dabei nicht als individuelle Vergünstigung für einzelne Unternehmen gedacht. Zollaussetzungen müssen grundsätzlich allen Einführern in der Europäischen Union sowie Lieferanten aus Drittländern offenstehen. Bei der Prüfung der Anträge werden zudem die wirtschaftlichen Interessen der EU insgesamt berücksichtigt.

Deutsche Anträge werden derzeit vorgeprüft

Im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunde stellt das BMWE eine unverbindliche Übersicht der in Deutschland eingegangenen und derzeit vorzuprüfenden Anträge bereit. Die Maßnahmen dieser Runde sollen zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.
Unternehmen sollten beachten, dass die darin genannten Tarifnummern und Warenbeschreibungen vorläufig sind und im weiteren Verfahren noch angepasst werden können. Das BMWE aktualisiert die Übersicht bei Bedarf bis zum Ende der nationalen Antragsprüfung.

Wirtschaftliche Einwände bis 10. September 2026

Für Unternehmen, die entsprechende oder vergleichbare Waren selbst herstellen, ist die Prüfung der Liste besonders wichtig. Sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Unternehmen durch eine beantragte Zollaussetzung oder eine möglicherweise weiter gefasste Warenbeschreibung wirtschaftlich beeinträchtigt wird, empfiehlt das BMWE eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Referat VA3.
Wirtschaftliche Einwände gegen die deutschen Anträge sollten möglichst bis zum 10. September 2026 beim BMWE eingereicht werden. Einwände können an das Referat VA3 unter buero-VA3@bmwe.bund.de gerichtet werden.
Nach Abschluss der nationalen Vorprüfung werden die positiv bewerteten Anträge an die Europäische Kommission weitergeleitet und in der Economic Tariff Questions Working Group (ETQG) beraten.
Auch im weiteren europäischen Verfahren besteht noch die Möglichkeit, Einwände gegen neue Anträge vorzubringen. Diese müssen nach Angaben des BMWE jedoch spätestens Anfang Dezember, kurz vor der zweiten Sitzung der ETQG, eingereicht werden.
Das erforderliche Formular für Einwände gegen Zollaussetzungen und Zollkontingente steht online zur Verfügung.

IHK empfiehlt frühzeitige Prüfung

Wir empfehlen insbesondere produzierenden Unternehmen und Importeuren, die veröffentlichten Anträge frühzeitig daraufhin zu prüfen, ob eigene Produkte, Vorprodukte oder Lieferketten betroffen sein könnten.
Für Hersteller ist dies besonders relevant: Eine Zollaussetzung für Waren, die auch innerhalb der EU produziert werden, kann Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation haben. Unternehmen, die eine mögliche Betroffenheit erkennen, sollten daher nicht bis zum weiteren EU-Verfahren warten, sondern frühzeitig Kontakt mit dem BMWE aufnehmen.
Weitere Informationen und die aktuellen Unterlagen zum Verfahren stellt das BMWE online bereit: Zollabwicklung – autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente
Die Anträge der EU-Mitgliedstaaten können im weiteren Verfahren außerdem über die EU-Datenbank Autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente recherchiert werden.

Quellen und weiterführende Informationen