Online-Händler müssen Gastzugang anbieten
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat beschlossen, dass Online-Händler unabhängig davon, ob für die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen ein fortlaufender registrierter Nutzungszugang existiert, auch immer einen Gastzugang bereitstellen müssen.