Textilkennzeichnung im Online-Handel – Das müssen wissen!
Das Landgericht (LG) Kassel entschied, dass Online-Händler verpflichtet sind, bereits vor dem Verkauf über die Materialzusammensetzung ihrer Textilien zu informieren. In dem Fall bot ein Shop Fanartikel wie Schals und Hoodies an, ohne Angaben zu den verwendeten Materialien zu machen. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen die Informationspflichten und untersagte das Vorgehen.
Nach der Textilkennzeichnungsverordnung müssen die wesentlichen Informationen zur Faserzusammensetzung für Verbraucher deutlich sichtbar sein – auch im Online-Shop und vor Abschluss des Kaufs. Der Hinweis der Händlerseite, diese Angaben seien nicht kaufentscheidend, überzeugte das Gericht nicht.
Praxistipp: Prüfen Sie Ihre Produktseiten sorgfältig. Stellen Sie sicher, dass bei allen Textilprodukten die vollständige Materialzusammensetzung angegeben ist. Nur so erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und vermeiden rechtliche Risiken.
LG Kassel, Urteil vom 27. März 2025; Az.: 11 O 695/24