OS-Plattform für Verbraucher: Alle Hinweise darauf aus Impressum und AGB löschen!
Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Waren Sie bislang dazu verpflichtet, den Hinweis unter anderem im Impressum vorzuhalten, sind Sie nun verpflichtet, diesen wieder zu entfernen. Wer dies nicht tut, dem könnten Abmahnungen durch Mitbewerber oder Abmahnverbände aufgrund eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ins Haus stehen, da dies als Irreführung des Verbrauchers gewertet werden könnte.
Gut zu wissen: Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben bestehen! Das bedeutet, dass Unternehmer nach wie vor darüber informieren müssen, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet sind.
Für den Fall, dass ein Unternehmen nicht an einem Schlichtungsverfahren teilnimmt, ist folgender Hinweis zwingend notwendig und muss beibehalten werden:
„Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen“.
Nimmt ein Unternehmen hingegen freiwillig teil, muss folgender Hinweis aufgenommen werden:
„Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de)“.