Online-Händler: AGB und Impressum anpassen, die EU-Plattform zur Streitbeilegung hat ausgedient!
Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) aus dem Jahr 2016 wird aufgrund geringer Nutzung zum 20. Juli 2025 abgeschaltet. Online-Händler müssen ihre AGBs und Webseiten-Impressum anpassen, da die dazugehörige Informationspflicht entfällt. Verbraucher konnten nur noch bis zum 20. März 2025 ihre Beschwerden über die Plattform aktiv einreichen.
Die Vorgehensweise ist wie folgt:
- Heute bis zum 20. Juli 2025: Auch nach dem 20. März 2025 muss der Hinweis in den AGB oder im Impressum der Website auf die OS-Plattform mit Link erhalten bleiben, allerdings darf nicht mehr auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass VerbraucherInnen dort Beschwerden einreichen können. Das bedeutet konkret: Begriffe wie „einreichen“ müssen entfernt werden.
- Ab dem 20. Juli 2025 muss jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform entfernt werden, d.h. die Bezeichnung und der Link können gelöscht werden.
- Sofern in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung hinsichtlich der Informationspflichten nach der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO) zur OS-Plattform abgegeben wurde, muss diese vor Entfernung der Informationen mit Wirkung zum 20. Juli 2025 gekündigt werden. Andernfalls würde der Vertrag fortbestehen.
- Die sonstigen Informationspflichten gemäß §§ 36,37 des deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) zur Verbraucherstreitbeilegung bleiben davon unberührt, d.h. sie bestehen weiterhin.
Wie geht es weiter?
Die EU-Kommission möchte ein neues digitales Informationstool bereitstellen, es befindet sich noch im Aufbau.
Quellen:
Aufhebung OS-Plattform: Verordnung - EU - 2024/3228 - EUR-Lex.
Sonstige Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Streitbeilegung: EU-Website
Quellen:
Aufhebung OS-Plattform: Verordnung - EU - 2024/3228 - EUR-Lex.
Sonstige Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Streitbeilegung: EU-Website