Umwelt
EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist im Amtsblatt erschienen
Die PPWR bringt weitreichende Veränderungen und neue Anforderungen für Verpackungen und Lieferketten mit sich. Weitere Informationen
Bundeskabinett verabschiedet Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
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EU-Luftqualitätsrichtlinie veröffentlicht
Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa ist am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Wesentliche Regelungen – darunter die neuen Grenzwerte – treten nach zweijähriger Übergangsfrist am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Weitere Informationen
Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa ist am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Wesentliche Regelungen – darunter die neuen Grenzwerte – treten nach zweijähriger Übergangsfrist am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Weitere Informationen
Umweltbundesamt informiert über das Vorgehen hinsichtlich der verspäteten Produktverwaltung
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Mehrweg-Alternative für Essen und Getränke ab 1. Januar 2023 Pflicht
Ob "Coffee to go", Hamburger oder belegte Brötchen: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anbieter ihren Kunden die Wahl zwischen Einweg-Verpackungen und einer wiederverwendbaren Alternative einräumen. Was dabei zu beachten ist, fasst ein DIHK
Merkblatt zusammen.
DIHK-Merkblatt zum verpflichtenden Angebot von Mehrwegalternativen (PDF, 149 KB)
Ob "Coffee to go", Hamburger oder belegte Brötchen: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anbieter ihren Kunden die Wahl zwischen Einweg-Verpackungen und einer wiederverwendbaren Alternative einräumen. Was dabei zu beachten ist, fasst ein DIHK
Merkblatt zusammen.
DIHK-Merkblatt zum verpflichtenden Angebot von Mehrwegalternativen (PDF, 149 KB)
Keine Ausnahmen mehr: Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes gilt seit dem 1. Juli 2022 eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten. Verpackte Ware darf in Deutschland nur noch vertrieben werden, wenn der Hersteller im Verpackungsregister LUCID registriert (ohne Login) ist.
Das Gesetz sieht zahlreiche neue Pflichten für „Hersteller“, Vertreiber und auch Serviceverpackungen vor. Betroffen sind in erster Linie die Inverkehrbringer verpackter Waren (=Hersteller), also Händler, Imbisse und Restaurants die Essen ausliefern.
Die IHK Darmstadt Rhein Main Neckar hat weitere Informationen zusammengestellt.
Umwelt
- Novellierte europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO) tritt in Kraft (Nr. 6486680)
- IHK ecoFinder (Nr. 3996572)
- Abfall und Kreislaufwirtschaftsgesetz (Nr. 3493560)
- ECHA / REACH / RoHS (Nr. 427666)
- EMAS, Umweltmanagement (Nr. 427712)
- Wasser (Nr. 427722)
- EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) (Nr. 6505052)
Kontakt

Sophia Wolfrat
Referentin für Nachhaltigkeit und Digitalisierung