03.04.2025

EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Die neue Europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) bildet den aktualisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU. Die PPWR wurde im Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Bestimmungen der Verordnung gelten ab dem 12. August 2026.
Die IHK-Organisation ruft Unternehmen jetzt zum Handeln auf und startet eine bundesweite Kampagne. Um den Firmen in Brüssel direkt Gehör zu verschaffen und die zuständige EU-Kommissarin Jessika Roswall sowie die hessischen Europaparlamentarier für die erheblichen Zusatzbelastungen durch die PPWR zu sensibilisieren, bietet die IHK-Organisation Musterschreiben an. Unternehmen können diese durch ihre persönlichen Belastungs-Beispiele ergänzen und direkt an die EU-Kommissarin (E-Mail: Jessika.ROSWALL@ec.europa.eu) und die sechs hessischen Europaparlamentarier (hier finden Sie die Abgeordneten und ihre Kontaktdaten) senden. Der Versand der angepassten Musterschreiben durch die Unternehmen soll im Zeitraum vom 1. bis 11. September erfolgen.

Musterschreiben - Probleme, die aus der Pflicht zur EU-weiten Bestellung von Bevollmächtigten entstehen (Deutsch)

Musterschreiben - Probleme, die aus der Pflicht zur EU-weiten Bestellung von Bevollmächtigten entstehen (Englisch)

Musterschreiben - Problematik Erzeugerkennzeichnung auf Verpackungen (Deutsch)

Musterschreiben - Problematik Erzeugerkennzeichnung auf Verpackungen (Englisch)

Liste der Europaabgeordneten
Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfall zu reduzieren, Vorgaben in der EU zu harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft insgesamt zu fördern. Spezifische Anforderungen an das Design sollen dafür sorgen, dass bis 2030 jede Verpackung recycelbar ist. Zudem setzt die PPWR Zielvorgaben, wie viel des in Umlauf befindlichen Verpackungsmaterials recycelt werden muss und wie hoch der Recyclinganteil der Verpackungen selbst sein soll. Mit der neuen Verordnung ist auch eine europaweite Harmonisierung der bislang bestehenden nationalen Verpackungsgesetze verbunden. Die Hoffnung, dass dies eine Erleichterung bringt, ist insbesondere bei mittelständischen Unternehmen in Europa groß. Grundsätzlich gilt: Auch wenn die Regelungen erst ab 12. August 2026 greifen, ist es wichtig, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, sind von der PPWR betroffen und stehen vor großen Herausforderungen: Verpackungen müssen neuen Recycling- und Wiederverwendungsanforderungen entsprechen. Materialien und Produktionsprozesse müssen deshalb angepasst werden, was Investitionen und höhere Kosten nach sich zieht. Zudem steigt das Compliance-Risiko durch erweiterte Herstellerverantwortung und neue Kennzeichnungspflichten. Trotz EU-weiter Harmonisierung bleibt der bürokratische Aufwand hoch, etwa durch nationale Registrierungspflichten. Eine einheitliche europäische Lösung könnte Erleichterung bringen.
Worauf Unternehmen künftig achten müssen, erfahren Sie im DIHK-Merkblatt „Die neue europäische Verpackungsverordnung“.
Einen Überblick über die aktuell in Europa gültigen Verpackungsregeln bietet die DIHK-Broschüre Umgang mit Verpackungen in Europa.