Klimaschutzpaket und Green Deal

Immissions- und Klimaschutz

Klimaschutz

Das Klimaschutzpaket sieht vor, CO2-Emissionen im Verkehr und von Gebäuden ab 2021 zu bepreisen. Im Gegenzug soll die EEG-Umlage abgesenkt werden. Mit dem Excel-Tool der IHK Lippe können Unternehmen einfach und schnell berechnen, wie sich das in Ihrem Unternehmen finanziell auswirkt.  
IHK Lippe zu Detmold - Kostenrechner Klimaschutzpaket
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage zum Thema Klimaschutz-Gesetze-Informationen. 

Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Nach § 14 der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) müssen betroffene Anlagen alle fünf Jahre durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A überprüft werden. Für die Prüfung haben DIHK und das Institut für Sachverständigenwesen (IFS) eine Prüfliste entwickelt.
Für Anlagen, die vor dem 19. August 2011 in Betrieb gegangen sind, wird die Prüfung erstmalig bis zum 19. August 2019 erforderlich. Für jüngere Anlagen tritt die Pflicht stufenweise in den nächsten Jahren in Kraft. Um Anlagenbetreibern und Sachverständigen die Prüfung zu erleichtern, wurde eine Prüfliste der wichtigsten Prüfinhalte entwickelt. Sie orientiert sich an den Listen von Vollzugsbehörden (bspw. Bezirksregierung Köln). Die Prüfliste ist nicht rechtsverbindlich und soll als Orientierungshilfe dienen.
Anlagenbetreiber können geeignete Sachverständige im Sachverständigenverzeichnis der IHK- Organisation finden: Suchwort: „Kühlanlagen“).
Inspektionsstellen des Typs A finden sie auf der Homepage der Deutschen Akkreditierungsstelle
Suchwort: „42. BImSchV and Typ A“; Art der Akkreditierung: „ISO 17020 Inspektionsstelle“.

Prüfung nur durch IHK-Sachverständige oder Inspektionsstellen

Sachverständige, Inspektionsstellen und Behörden haben den DIHK darauf aufmerksam gemacht, dass einzelne Sachverständige derzeit Prüfungen von Verdunstungskühlanlagen anbieten, die nicht von einer IHK dafür öffentlich bestellt wurden. Entsprechende Prüfberichte sind rechtlich nicht zulässig und werden von den Behörden abgelehnt.
Nach § 14 der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider müssen Betreiber ihre Anlagen alle fünf Jahre von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einer Inspektionsstelle Typ A überprüfen lassen. . Entsprechende Sachverständige werden im IHK-Sachverständigenverzeichnis , Inspektionsstellen Typ A bei der DAkkS gelistet.
Das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) stellt auf seiner Website unter www.ifsforum.de eine Prüfliste zur Prüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (nach §14 der 42. BImSchV) zur Verfügung.
Downloads.