Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht zugestimmt, damit zum Beispiel Windkraftanlagen schneller gebaut werden können.
Dagegen befürchten die Länder, dass es im Zuge der praktischen Umsetzung der Regelungen zu Auslegungsfragen, Rechtsunsicherheiten, Klageverfahren und damit zumindest zwischenzeitlich verlängerten Genehmigungs- und Umsetzungszeiträumen kommen könnte. Auch Investitionsrisiken und nachträgliche Anordnungen für die Antragsteller sind denkbar. Außerdem soll die Novelle bis Herbst 2026 evaluiert werden.