Nachhaltigkeit
Ersatzbaustoffverordnung in Hessen
Zum 1. August 2023 tritt die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerke (ErsatzbaustoffV) in Kraft.
Die Verordnung wird bundeseinheitlich umgesetzt und ist eine verbindliche Rechtsverordnung, die unmittelbare Gültigkeit ab dem 1. August 2023 gegenüber ihren Adressaten hat. Betroffen sind Unternehmen:
- die baurechtlich oder immissionsschutzrechtlich zugelassenen Anlage betreiben, in denen mineralische Abfälle zur Verwertung in technischen Bauwerken behandelt oder in Verkehr gebracht werden,
- Erzeuger und Besitzer mineralischer Abfälle und mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) oder
- Betreiber eines Zwischenlagers sowie eines mobilen oder stationären Brechers sind.
Zu mineralischen Baustoffen zählen: Kies, Sand und Naturstein, Zement, Kalk und Gips. Fliesen und Ziegel sowie Baumaterialien wie Beton, Mörtel, Kalksandstein oder mineralische Dämmstoffe gehören ebenfalls dazu.
Davon betroffen sind ebenfalls Unternehmen und Eigentümer, sofern Sie als Bauherr mineralische Recyclingbaustoffe verwenden und Eigentümer eines Grundstückes auf dem umwelt- und klimafreundliche MEB eingebaut werden. Die Verordnung gibt für die Herstellung und das Inverkehrbringen von mineralischen Ersatzbaustoffen und deren Verwendung in spezifischen Einbauweisen innerhalb technischer Bauwerke zwingend einzuhaltende Regeln vor. Auch beim Erd- und Straßenbaus gelten ab dem 1. August 2023 die Anforderungen der EBV, um eine umweltschonende und qualitativ hochwertige Verwendung der Baustoffe zu gewährleisten.
Bauunternehmen, Grundstücksbesitzern und Betreibern von Aufbereitungsanlagen wird empfohlen, sich frühzeitig mit den Neuregelungen auseinanderzusetzen. Die Herstellung, das Inverkehrbringen und das Verwenden mineralischer Abfälle werden durch die Verordnung nur noch nach bestimmten Kriterien zulässig sein.
Für die verschiedenen Regelungen stellt das Regierungspräsidium Darmstadt entsprechende Info-Blätter zur Verfügung. Diese finden Sie über den Link.