Aus- und Weiterbildung

Neue Berufe und Neuordnungen

Die Ausbildungsordnungen der dualen Berufsausbildung werden kontinuierlich an die technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst. In sogenannten „Neuordnungsverfahren“ werden Inhalte überprüft und aktualisiert sowie auch neue Berufe geschaffen. Dabei erfolgt die Erarbeitung von Ausbildungsordnungen in einem mehrstufigen Verfahren. In die Ausarbeitung und Abstimmung sind die an der beruflichen Bildung Beteiligten (Bund, Länder und Sozialpartner) maßgeblich einbezogen.

Neue Ausbildungsberufe 2023

“Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin”

Der Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik war der einzige branchentypische Produktionsberuf in der kunststoff- und kautschukverarbeitenden Industrie. Seine sieben Fachrichtungen repräsentierten die Vielfalt der Branche. Die Tätigkeiten der Fachkräfte reichen von der Produktion von klassischen Kunststoffform- und Bauteilen über den Zusammenbau von Kunststofffenstern bis hin zur Herstellung der insbesondere im Flugzeugbau wichtigen Faserverbundwerkstoffe.
Dabei wird die Digitalisierung immer sichtbarer: Eine digital vernetzte Produktion und spezielle Herstellungsformen wie der 3D-Druck sind heute schon Alltag in vielen Firmen. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Nachhaltigkeit, die sich in der energieintensiven Branche mit ihren zumeist schwer abbaubaren Produkten besonders eindringlich stellt. Beide Themen, Digitalisierung und Nachhaltigkeit, sowie der Wunsch nach einer kürzeren Berufsbezeichnung gaben Anlass zur Neuordnung des Berufs. Diese hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung durchgeführt. Die modernisierte Ausbildungsordnung ist am 1. August 2023 mit der neuen Berufsbezeichnung „Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin“ in Kraft getreten.
Das Thema Digitalisierung wird vor allem durch erstmals angebotene Zusatzqualifikationen abgedeckt. Dazu wurden die bereits in den Metallberufen eingesetzten Zusatzqualifikationen „additive Fertigungsverfahren“ und „Prozessintegration“ in die neue Ausbildungsordnung übernommen. Durch die Ergänzung der Berufsbildposition 1 („Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Zuschlag- und Hilfsstoffen“) um die Themen „nachwachsende Rohstoffe“ und „Recycling“ wird das Thema Nachhaltigkeit integriert. Alle Zusatzqualifikationen werden mit einem empfohlenen zeitlichen Umfang von jeweils acht Wochen vermittelt und in der Abschlussprüfung durch ein fallbezogenes
Fachgespräch geprüft. Diese optionalen und gesondert zertifizierten Ausbildungsinhalte sind ein attraktives Angebot für Auszubildende, ihre Qualifikationen um neue, besonders zukunftsträchtige Kompetenzen zu erweitern. Darüber hinaus verbessern sie die Startmöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung der Fachkräfte.

„Gestalter/-in für immersive Medien“

Der Beruf „Gestalter/-in für immersive Medien“ wird ab 1. August 2023 ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Es handelt sich um den ersten Ausbildungsberuf für die Bereiche Augmented Reality- (Einfügung digitaler Inhalte in die reale Welt, AR), Virtual Reality- (Darstellung und Wahrnehmung einer scheinbaren Wirklichkeit in einer computergenerierten, interaktiven virtuellen Umgebung, VR) und Mixed Reality-Anwendungen (MR).
360-Grad-Videos, virtuelle Räume und Konferenzen, animierte Grafiken – der Medieneinsatz im Alltag steigt seit Jahren rasant. Hard- und Software wurden entsprechend anwendungsfreundlicher. AR, VR und MR halten in immer mehr Branchen Einzug, sodass auch der Bedarf an qualifiziertem Personal in diesem Bereich steigt. Eine nach Berufsbildungsgesetz geregelte Qualifizierung fehlte bislang jedoch. Diese Lücke wird nun mit dem Ausbildungsberuf “Gestalter/-in für immersive Medien” geschlossen.
Es handelt sich hier um einen sogenannten Monoberuf ohne Differenzierungen mit einer Ausbildungszeit von drei Jahren mit Zwischen- und Abschlussprüfung.

“Mediengestalter/-in Digital und Print”

Der Ausbildungsberuf Mediengestalter/-in Digital und Print (MG D+P) wurde im Jahr 1998 neu geschaffen und 2007 letztmalig grundlegend neugeordnet. Seitdem gab es einige Anpassungen, in dem z. B. kleinere Berufe in die Ausbildungsordnung integriert und im Rahmen von Wahlqualifikationen neue Ausbildungsinhalte aufgenommen wurden, z. B. für die Themen 3 D-Grafik, Contenterstellung und Social Media.
Seit der letzten grundlegenden Neuordnung hat es vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die die Arbeit der MG D+P deutlich beeinflussen. Um einen tieferen Einblick in die veränderten Arbeitsbedingungen und -inhalte bekommen zu können, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Jahr 2022 eine Voruntersuchung zum Neuordnungsbedarf durchgeführt (https://www.bibb.de/dienst/dapro/daprodocs/pdf/eb_22350.pdf). Es wurde deutlich, dass sich der Anteil der Branchen, die den Beruf ausbilden, erheblich verändert hat, da sich zunehmend Digital- und IT-Unternehmen sowie Marketingabteilungen von Unternehmen, die nicht der Medienwirtschaft zuzuordnen sind, hier engagieren. Bei den Ausbildungsinhalten zeigt sich eine gewachsene Bedeutung der Arbeits- und Projektorganisation, da die Produktionsnetze immer komplexer werden.
Hingegen entfallen eher handwerklich geprägte Tätigkeiten aufgrund zunehmender Automatisierung. Stattdessen ist das Erstellen und Einbinden visueller und audiovisueller Medien in den letzten Jahren auch für diesen Beruf wichtiger geworden. Hinsichtlich der Struktur des Ausbildungsberufes wird eine deutliche Vereinfachung empfohlen, insbesondere durch die Reduzierung der Anzahl der Wahlqualifikationen.
Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 17.05.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist zum 01.08.2023 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie unter BIBB Mediengestalter/-in Digital und Print

“Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in”

Die letzte Neuordnung des anerkannten Ausbildungsberufes „Karosserie- und Fahrzeugbauer/-in“ erfolgte 2014. Die jetzige Modernisierung erfolgte zum einen aufgrund von Qualifikationsveränderungen durch technologische Entwicklungen, welche die Fachrichtungen „Karosserieinstandhaltungstechnik“ und „Karosserie- und Fahrzeugbautechnik“ betrafen.
In der Instandhaltungstechnik wurden allerdings auch weiterhin Kompetenzen im Umgang mit der Instandhaltung von Bestandsfahrzeugen, also mit bestehender Fahrzeugtechnik, benötigt.
Ein weiterer Grund lag in der Einführung einer weiteren, dritten Fachrichtung, bei der es sich um „Caravan- und Reisemobiltechnik“ handelt. Die Herangehensweise an die Herstellung von Fahrzeugen unterschied sich hier wesentlich von der „Karosserie- und Fahrzeugbautechnik“.
Aufgrund der Komplexität der Ausbildungsinhalte wird die Ausbildungsdauer weiterhin dreieinhalb Jahre betragen. Inhaltlich wurde im Verfahren geprüft, wie weit Inhalte von Sachkundenachweisen zum Gegenstand der beruflichen Erstausbildung gemacht werden konnten. Das Modell der Gestreckten Abschluss- und Gesellenprüfung wurde beibehalten. 
Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 08.Mai 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 01.08.2023 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie unter BIBB Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in

Neuordnungen und neue Berufe 2022

Im Jahr 2022 starteten ab 1.August folgende Berufe neu:
  • die Gastroberufe
  • die Eisenbahner im Betriebsdienst
  • die Fachkräfte für Veranstaltungstechnik
  • die Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen mit neuen Inhalten. Nähere Informationen haben wir für Sie zusammengestellt: Neuordnungen 2022

Stand: 04.08.2023