Eine wichtige Pflicht

Ausbildungsnachweis - Berichtsheft

Der Ausbildungsnachweis dient der Dokumentation der während der Ausbildung vermittelten Inhalte. Hier trägt der Auszubildende seine betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungsthemen und die Inhalte des Unterrichts der Berufsschule ein.
Alle Auszubildenden, unabhängig vom Ausbildungsberuf, sind gemäß dem Berufsbildungsgesetz verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis zu führen. Die einzelnen Tätigkeiten sollen stichwortartig mit den entsprechenden Zeitangaben festgehalten werden.
Wichtig:
Die Pflicht der Auszubildenden, einen Ausbildungsnachweis zu führen, ist ausdrücklich in § 13 Nummer 7 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sowie in der jeweiligen Ausbildungsverordnung des entsprechenden Ausbildungsberufs geregelt. Zudem ist ein ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, dem Auszubildenden das Führen des Ausbildungsnachweises während der Ausbildung zu ermöglichen und ihm dafür ausreichend Zeit einzuräumen. Der Ausbilder weist den Auszubildenden zur ordnungsgemäßen Führung des Nachweises an, überprüft diesen in regelmäßigen Abständen. Zeitlich kann der Ausbildungsnachweis täglich oder wöchentlich geführt werden. Täglich wird er in der Regel bei gewerblich-technischen Berufen geführt, wöchentlich bei kaufmännischen Berufen.
Die Form des Ausbildungsnachweises ist nicht vorgeschrieben. Er kann sowohl schriftlich als auch elektronisch geführt werden und sollte in ein PDF-Format exportiert werden können."
Die schriftliche Variante kann entweder durch die Nutzung eines klassischen Berichtshefts aus dem Bürobedarf oder durch einen geeigneten Vordruck erfolgen.
Für die elektronische Variante haben folgende Anbieter kostenlose und kostenpflichtige Angebote:
z.B.
Ausbildungsnachweise zur Prüfung mitbringen?
Ist der Auszubildende zur Abschlussprüfung zugelassen, verlangen und prüfen die Prüfungsausschüsse am Tag der Abschlussprüfung die Ausbildungsnachweise nicht mehr (weder bei der schriftlichen noch bei der mündlichen/praktischen Prüfung).

Alle Fragen rund um das Thema Ausbildungsnachweis beantworten Ihnen unsere Berater gerne.

25.03.2025