Prüferportal der SIHK

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Liebe Prüferinnen und Prüfer,
hier finden Sie alle benötigten Informationen für Ihre Prüfertätigkeit.
Sollten Sie noch kein Prüfer sein, sich aber für die Tätigkeit als ehrenamtliche/-r Prüfer/-in interessieren, finden Sie hier mehr über Ehrenamtliche Prüfer bei der SIHK.

Online-Tools

Web-Fachverfahren Prüfer (WFV-P): Prüfungstermine und Prüferentschädigung
Login WFV-P
Eine Video-Anleitung, Hinweise (z.B. zum Tagegeld) und Besonderheiten für einzelne Berufe finden Sie unter Web-Fachverfahren-Prüfer (Online-Prüferentschädigung)
Digitaler Projektantrag (DiPa): Projektanträge, Reporte, Dokumentationen, praktische Prüfungen
Login DiPa
DiPa löst das bisherige APrOS ab. In DiPa finden Sie Anträge für Projekte sowie Reporte und Dokumentationen. Der Zugang erfolgt entweder über über WFV-P oder direkt über den oben stehenden Link.
IHK PrüferApp: Prüfungsergebnisse erfassen, praktische Prüfungen bewerten
IHK PrüferApp
Die SIHK nutzt die IHK PrüferApp für die Erfassung der Ergebnisse von schriftlichen und praktischen Prüfungsleistungen mit einzelnen Prüfungsausschüssen. Teilnehmende Ausschüsse erhalten vor der Prüfung alle notwendigen Informationen per E-Mail.
Stellungnahme PAL-Prüfungen
Damit die Stellungnahmen der Prüfungsausschüsse von der Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) schneller beantwortet werden können, wurde ein Prüfer-Portal geschaffen. Prüferinnen und Prüfer haben dort die Möglichkeit, direkt ihre Stellungnahmen einzugeben.
Login Stellungnahme PAL-Prüfungen

Prüferschulungen

Damit jeder Prüfer auf dem gleichen Wissensstand ist und immer gut vorbereitet in die Prüfungen gehen kann, bieten wir regelmäßig Schulungen an. Diese richten sich ausschließlich an aktive Prüferinnen und Prüfer. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an den Schulungen aus fachlichen Gründen oder aufgrund des Lernerfolgs begrenzt sein kann.

Rechtliche Grundlagen

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Das BBiG bildet die rechtliche Basis der “Dualen Berufsausbildung”. Es enthält Vorgaben für die Durchführung der Ausbildung und Prüfungen.
BBiG - Link
Prüfungsordnung der SIHK
Die Prüfungsordnung greift die Vorgaben des BBiG für Prüfungen auf und führt sie weiter aus.
Prüfungsordnung der SIHK (PDF-Datei · 234 KB)
Ausbildungsordnungen
Ausbildungsordnungen sind die rechtlichen Grundlagen der einzelnen Berufe. Von besonderem Interesse im Prüfungswesen sind die Vorgaben zur Struktur und Inhalt der Prüfungen, die Regeln zum Bestehen der Prüfung sowie Vorgaben für mündliche Ergänzungsprüfungen.
⁣Ausbildungsberufe A-Z

Prüfungstermine

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine sowie Grobtermine für weitere Prüfungen finden Sie hier: Prüfungstermine und Anmeldefristen

Prüfungsvorgaben und Informationen für einzelne Berufe

Prüferentschädigung

Das Antragsverfahren wird momentan sukzessive von Papier-Anträgen (Anträge erhalten Prüferinnen und Prüfer mit der Prüfereinladung) auf ein Online-Verfahren umgestellt.
Zeit- und Aufwandsentschädigung
Die SIHK zu Hagen gewährt den ehrenamtlich tätigen Prüfern/-innen und Prüfungsaufsichten eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Fahrkosten bzw. Wegegeld und Aufwand in sinngemäßer Anwendung der §§ 5 Abs. 1 und 2 Nr.2, 6 und 16 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) in der jeweils geltenden Fassung. Die Entschädigung wird nur auf Antrag gewährt.
1. Zeitversäumnis
Die Anwesenheitszeiten bei der Prüfung oder in Besprechungen und die Zeit für die Hin- und Rückfahrt werden mit 7,00 Euro je Stunde entschädigt. Im Höchstfall werden pro Tag 10 Stunden vergütet. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet.
Entschädigung wird auch gewährt für:
  • Vorbereitungszeiten für besondere Prüfungssituationen oder Sitzungen (z. B. Bearbeitung von Anträgen, Aufgabenauswahl, Aufgabenerstellung)
  • Bearbeitungszeiten für Zulassungsentscheidungen
  • Zeitaufwand für Stellungnahmen von Widersprüchen
2. Fahrtkosten
  • Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die entstandenen Fahrkosten ersetzt (Beleg erforderlich).
  • Bei Benutzung des eigenen Pkw (Kilometergeld) werden pro km 0,42 EUR angesetzt.
  • Parkentgelte werden erstattet (Beleg erforderlich)
3. Aufwandsentschädigung
Prüferinnen und Prüfer erhalten für die Zeit der Abwesenheit vom Wohnort/Arbeitsort aus Anlass der ehrenamtlichen Tätigkeit zusätzlich eine Aufwandsentschädigung (Tagegeld) von 14,00 € bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden.
4. Bare Auslagen
  • Postalische Ausgaben bzw. Versandkosten (Beleg erforderlich)
  • Sonstige Auslagen, die durch Ihre Prüfertätigkeit unvermeidbar entstanden sind (Beleg erforderlich)
  • Materialbeschaffung für die Durchführung von Prüfungen (Beleg erforderlich)
Entschädigung für Korrekturen schriftlicher Prüfungsbereiche
Jede/-r Prüfer/-in erhält, in Anlehnung an die Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung (BMVergV), für die Korrektur eines vollständigen Prüfungsbereichs (vollständig = eigenständige Korrektur aller Prüfungsaufgaben innerhalb eines Prüfungsbereichs) eine Entschädigung.
Übersicht der Honorarsätze
  1. Das Honorar richtet sich nach dem Anteil der programmierten (gebunden) Aufgaben an der erreichbaren Punktzahl des jeweiligen Prüfungsbereichs und dessen Dauer.
    Dauer des
    Prüfungsbereichs
    0–24% 25–49% 50-74% 75-100%
    unter 35 Min. 4,50 € 3,50 € 2,25 € 1.25 €
    35 – 59 Min. 6,00 € 4,50 € 3,00 € 1,50 €
    60 – 89 Min. 8,25 € 6,25 € 4,00 € 2,00 €
    90 – 119 Min. 11,00 € 8,25 € 5,50 € 2,75 €
    120 – 179 Min. 18,25 € 13,50 € 9,00 € 4,50 €
    180 Min. und mehr 22,00 € 16,50 € 11,00 € 5,50 €
  2. Besondere Korrektursätze
    Bewertung von Projektarbeiten und Dokumentationen:
    - Bearbeitungszeit ab 35 Stunden: 39,00 €
    - Bearbeitungszeit ab 70 Stunden: 44,00 €
    Kaufmann/-frau für Büromanagement:
    - EDV-Dienstleistungen bei PC-Prüfungen: 9,75 €
    - Kundenbeziehungsprozesse: 18,25 €
  3. Wenn eine Korrektur auf einer vorhergehenden (Erst-) Korrektur basiert, erhält der (Zweit-) Korrektor (aufgrund des verminderten Aufwands) 50% des Honorarsatzes.
Versteuerung
Die Tätigkeit als ehrenamtliche/-r Prüfer/-in wird von der IHK mit einer Entschädigung vergütet. Die Steuerfreiheit der Prüferentschädigung richtet sich nach § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der jährliche Freibetrag beträgt z.Zt. 3.000 Euro.
Etwaige steuerpflichtige Teile der Entschädigung sind vom Empfänger im Rahmen der Einkommensteuererklärung bzw. des Lohnsteuerjahresausgleichs zu deklarieren. Daher empfehlen wir Ihnen, die von uns erhaltene Prüferentschädigung in Ihrer Steuererklärung anzugeben.

Verschwiegenheit

Auf der Prüferkarte bzw. der Einverständniserklärung zur weiteren Mitarbeit im Prüfungsausschuss haben Sie folgende Verpflichtungserklärung abgegeben:
Persönliche Eignung
In meiner Person liegen keine Gründe vor, die der Eignung als Prüfer im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (insbesondere berufs- und prüfungspädagogischer Kenntnisse) entgegenstehen.
Verschwiegenheitspflicht
Hiermit verpflichte ich mich, im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Prüfer für die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen über sämtliche Prüfungsvorgänge - d.h. insbesondere Prüfungsaufgaben, Lösungshinweise, Leistungen von Prüfungsteilnehmern, Bewertungen, Prüfungsergebnisse – Stillschweigen zu bewahren.
Es ist mir nicht gestattet, Prüfungsvorgänge an Dritte weiterzugeben oder Dritten in anderer Form zugänglich zu machen oder zu verbreiten. Ich verpflichte mich, Prüfungsvorgänge mittels sicherer Aufbewahrung bzw. bei elektronischer Bearbeitung mittels geeigneter Sicherungsmechanismen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Sollten Prüfungsvorgänge gleichwohl Dritten zur Kenntnis gelangen, werde ich die IHK hierüber unverzüglich informieren.
Nachstehender § 6 der IHK-Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen sowie der IHK-Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen ist mir bekannt und wird von mir umfassend beachtet:
§ 6 Verschwiegenheit
Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber dem Berufsbildungsausschuss, haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prüfung befassten Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.
Es ist mir entsprechend nicht gestattet, mir überlassene oder in sonstiger Weise bekannt gewordene personenbezogene Daten von Prüfungsteilnehmern zu einem anderen Zweck zu verarbeiten, als dies für meine Tätigkeit als ehrenamtlicher Prüfer erforderlich ist. Ich verpflichte mich, auch personenbezogene Daten von Prüfungsteilnehmern mittels sicherer Aufbewahrung bzw. bei elektronischer Bearbeitung mittels geeigneter Sicherungsmechanismen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Sollten solche Daten gleichwohl Dritten zur Kenntnis gelangen, werde ich die IHK hierüber unverzüglich informieren.
Nach Abschluss der Bearbeitung der Prüfungsvorgänge bzw. der Widerspruchsfrist habe ich diese ohne Ausnahme vollständig an die IHK zurückzugeben, selbstgefertigte Notizen sind zu vernichten bzw. zu löschen. Eine Aufbewahrung über diesen Zeitpunkt hinaus schließe ich aus.
Mir ist bewusst, dass meine Verpflichtung zur Verschwiegenheit wie auch meine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit/des Datengeheimnisses auch nach Beendigung meiner Prüfertätigkeit fortbestehen.
Mir ist außerdem bekannt, dass eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen und jede sonstige rechtswidrige Ausnutzung meiner Position als Prüfungsausschussmitglied nicht nur zum Ausschluss von der Mitwirkung in Prüfungsausschüssen führt, sondern auch weitere rechtliche Konsequenzen haben kann. In Betracht kommen vor allem zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung, namentlich bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung aber auch eine strafrechtliche Ahndung.

Datenschutz

Auf der Prüferkarte bzw. der Einverständniserklärung zur weiteren Mitarbeit im Prüfungsausschuss haben Sie folgende Datenschutzfreigabe erteilt und folgende Informationen von uns zum Thema Datenschutz erhalten:
Ich bin damit einverstanden, dass die SIHK folgende personenbezogene Daten an andere Prüfer, die für den/die gleiche/-n Prüfungsausschuss/Prüfungsausschüsse berufen sind wie ich, weitergibt:
  • private Kontaktdaten: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer/-n, E-Mail-Adresse/-n
  • dienstliche Kontaktdaten: Firmenname, Firmenanschrift, Telefonnummer/-n, E-Mail-Adresse/-n
Ich bin damit einverstanden, dass mir die SIHK Informationen zu Prüfungen, Terminen und Berufen, die meine/-n Prüfungsausschuss/Prüfungsausschüsse betreffen, per E-Mail übermittelt.
Mir ist bekannt, dass ich dieses Einverständnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
Eine über diesen Zweck hinausgehende Datenverarbeitung durch die IHK findet nur statt, soweit diese aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgeschrieben oder zur Durchführung der Prüfung aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.
Meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten ist zeitlich auf die Dauer meiner Tätigkeit als Prüfer/-in beschränkt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten: Datenschutzerklärung der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen

Informationspflichten für Prüfende gemäß DSGVO

Informationspflichten der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen gem. Art. 13, 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) gegenüber Prüfern
Die nachfolgenden Hinweise informieren die Prüfer über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten der im Rahmen der Berufung erhobenen Daten durch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) und die ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte.
  1. Name und Anschrift der Verantwortlichen
    Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen
    vertreten durch den Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Geruschkat
    Bahnhofstraße 18 58095 Hagen
    Telefon: +49 2331 390-0
    Telefax: +49 2331 13586
    E-Mail: sihk@hagen.ihk.de
  2. Name und Anschrift des externen Datenschutzbeauftragten
    Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der externe Datenschutzbeauftragte der SIHK, Herr Jan Wildemann.
    Seine Kontaktdaten lauten:
    Jan Wildemann
    IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH
    Berliner Allee 12
    40212 Düsseldorf
    Telefon: +49 211 36702-51
    E-Mail: datenschutz@ibp-ihk.de
  3. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
    Es werden folgende personenbezogene Daten der Prüfer verarbeitet:
    • Name, Vorname
    • Anschrift
    • Mailadresse
    • Telefonnummer
    • Geburtsdatum
    • Daten des Arbeitgebers
    • Bankverbindung
  4. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
    Die Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. §§ 39 ff. Berufsbildungsgesetz.
  5. Zweck der Datenverarbeitung
    Die werden verarbeitet, um Prüfungen im Berufsbildungsbereich organisieren und durchführen zu können.
  6. Empfänger der Daten
    Die personenbezogenen Daten werden intern bei der SIHK verarbeitet. Sie werden übermittelt an:
    • den Prüfungsausschuss zur Abnahme der Prüfung
    Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.
  7. Dauer der Speicherung
    Die Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der SIHK zu Hagen und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Gesamtprüfung werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen ein Jahr im Original, die Niederschrift 60 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.
  8. Automatisierte Entscheidungsfindung/Profiling
    Es finden keine automatisierten Entscheidungsfindungen nach Art. 22 DS-GVO oder andere ProfilingMaßnahmen nach Art. 4 DS-GVO statt.
  9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
    Die SIHK zu Hagen benötigt die Daten der Prüfer, um die Prüfungen organisieren zu können.
  10. Quelle der Daten
    Die Daten wurden der SIHK ggf. von dem Arbeitgeber, der Gewerkschaft oder der Berufsschule übermittelt.
  11. Betroffenenrechte
    Bei der Organisation von Prüfungen werden personenbezogene Daten verarbeitet, sodass dem Betroffenen folgende Rechte zustehen:
    1. Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO)
      Der Betroffene hat ein Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten.
    2. Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
      Der Betroffene hat ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber den Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind.
    3. Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und Widerspruch (Art. 21 DS-GVO)
      Der Betroffene kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Dann können wir die Prüfer nicht mehr als Mitglied des Prüfungsausschusses verwalten.
    4. Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
      Wenn der Betroffene in die Datenverarbeitung eingewilligt hat und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht dem Betroffenen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
    5. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO)
      Der Betroffene hat das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen, wenn er der Meinung ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgesetze verstößt.

      Die in NRW zuständige Aufsichtsbehörde ist:
      Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen
      Postfach 200444
      40102 Düsseldorf
      Tel.: +49 211 38424-0
      Fax: +49 211 38424-10
      E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
    6. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)
      Der Betroffene hat ferner das Recht, die freiwillig erklärte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
19.03.2026