Zulassung für Praktiker ohne Berufsausbildung

Externenprüfung

Die Zulassung in besonderen Fällen - Abschlussprüfung für Praktiker ohne Berufsausbildung

Wer kann an der Externenprüfung teilnehmen?

Berufstätige und Arbeitslose aus kaufmännischen und industriell-technischen IHK-Berufen, die keinen regulären Ausbildungsweg durchlaufen haben, aber dennoch in einem anerkannten Ausbildungsberuf tätig sind oder waren und die entsprechenden beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse erworben haben.

Wo stelle ich den Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung?

Bei der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Ihr Erstwohnsitz liegt. Eine Übersicht der IHKs finden Sie hier. Der Bezirk der SIHK umfasst die Stadt Hagen, den Ennpe-Ruhr-Kreis (ohne die Städte Hattingen und Witten) sowie den Märkischen Kreis.

Was kostet die Prüfung auf Zulassung zur Externenprüfung?

Für die Überprüfung der Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 (2) BBiG durch die SIHK fällt eine Gebühr in Höhe von 54,00 Euro an.
👉 Hinweis: Im Rahmen der Abschlussprüfung fallen weitere Gebühren gemäß Gebührentarif an.

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich für die Externenprüfung erfüllen?

Wenn Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig sind bzw. waren, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten. (§ 45 Absatz 2 Satz 1 Berufsbildungsgesetz). Bei Teilzeittätigkeiten verlängert sich die nachzuweisende Berufstätigkeit äquivalent zu einer Vollzeitbeschäftigung.

Daraus ergeben sich folgende Mindestzeiten:
Ausbildungszeit
des Berufes
Mindestdauer der
Berufstätigkeit
2 Jahre 3 Jahre
3 Jahre 4,5 Jahre
3,5 Jahre 5,25 Jahre

Welche Unterlagen werden für die Zulassung zur Externenprüfung benötigt?

  • Angabe des Ausbildungsberufes (ggf. mit Schwerpunkt, Einsatzgebiet) in dem die Zulassung angestrebt wird
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Qualifizierte Arbeitszeugnisse oder Arbeitsplatzbeschreibungen
    → eine detaillierte Auflistung der Tätigkeiten ist erforderlich!
    (mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit in Stunden)
  • bei beruflicher Selbstständigkeit: Gewerbeanmeldung bzw. Referenzen
  • Zeugnisse erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildungen oder Bescheinigungen abgebrochener Berufsausbildungen

Wie stelle ich einen Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung?

Bitte nutzen Sie unser Online-Antragsformular, um Ihre Unterlagen prüfen zu lassen.

👉 Hinweis: Der Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung muss aus prüfungsorganisatorischen Gründen mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss des gewünschten Prüfungstermins vollständig bei uns vorliegen, damit im Falle einer Zulassung eine Teilnahme an diesem Prüfungstermin möglich ist.
Andernfalls ist nur die Teilnahme zu einem späteren Termin möglich!

Wie kann ich mich auf die Externenprüfung vorbereiten?

Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denen, die an Auszubildende des jeweiligen Berufes gestellt werden (siehe Ausbildungsberufe A-Z, Ausbildungsverordnung/Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufes). Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt.

Schriftliches Vorbereitungsmaterial gibt es für viele Berufe hier:

Kaufmännisch:
U-Form-Verlag: 0212 22207-0

Gewerblich-technisch:
Christiani-Verlag: 07531 5801-26
Weitere Hinweise sind bei den Aufgabenerstellungseinrichtungen AkA Nürnberg und PAL zu finden.
Immer mehr Anbieter bieten Prüfungsvorbereitungslehrgänge an, die sich speziell an externe Prüflinge richten. Es empfiehlt sich, die Zulassung zur Abschlussprüfung bei der SIHK vor Anmeldung zu einem Lehrgang prüfen zu lassen.

Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?

Die Prüfungsgebühr trägt der Prüfling gemäß des aktuellen Gebührentarifs der SIHK zu Hagen.

Wie oft kann die Externenprüfung wiederholt werden?

Die Externenprüfung kann zweimal wiederholt werden.

19.02.2025