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Neuordnungen und neue Ausbildungsberufe

Die Ausbildungsordnungen der dualen Berufsausbildung werden kontinuierlich an die technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst. In sogenannten „Neuordnungsverfahren“ werden Inhalte überprüft und aktualisiert sowie auch neue Berufe geschaffen. Dabei erfolgt die Erarbeitung von Ausbildungsordnungen in einem mehrstufigen Verfahren. In die Ausarbeitung und Abstimmung sind die an der beruflichen Bildung Beteiligten (Bund, Länder und Sozialpartner) maßgeblich einbezogen.

Aktuelles:

👉 Für die Neuordnung der am 1. August 2025 in Kraft tretenden Floristen-Ausbildung, bieten die IHKs gemeinsam mit dem im Neuordnungsverfahren federführenden "Fachverband Deutscher Floristen (FDF) virtuelle Informationsveranstaltungen an:
  1. Donnerstag, 10. April 2025, virtuell von 14:00 – 16:00 Uhr: DIHK/FDF gemeinsam mit der HK Hamburg
    Anmeldelink: https://events.hk24.de/Neuordnung_Floristen

  2. Mittwoch, 30. April 2025, virtuell von 14:00 – 16:00 Uhr: DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK Chemnitz
    Anmeldelink: www.ihk.de/chemnitz/neuordnung-florist

  3. Dienstag, 13. Mai 2025, virtuell von 14:00 – 16:00 Uhr: DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK für München und Oberbayern
    Anmeldelink: Informationsveranstaltung für Ausbildungsbetriebe zur Neuordnung des Ausbildungsberufes Florist/-in

  4. Mittwoch, 14. Mai 2025, virtuell von 14:00 – 16:00 Uhr: DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK Nord Westfalen
    Anmeldelink: https://veranstaltungen.ihk-nordwestfalen.de/neuordnungflorist