Ausgleichsabgabe steigt ab 2024
Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Arbeitgeber, die diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, müssen künftig höhere Ausgleichsabgaben zahlen.