Einigung über Recht auf Reparatur

Im Frühjahr 2023 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zum Recht auf Reparatur vor. Erklärtes Ziel ist die Förderung eines nachhaltigen Verbrauchs als eine Maßnahme zum sog. Europäischen Grünen Deal. Die vorzeitige Entsorgung von reparierbaren Waren führt zu mehr Abfall, verursacht Treibhausgasemissionen und lässt die Nachfrage nach wertvollen Ressourcen bei der Herstellung neuer Waren ansteigen. Diesem Umstand soll durch einfache und erschwingliche Reparaturmöglichkeiten entgegengewirkt werden. Darüber herrscht politische Einigkeit in der EU.

Neue Informationspflichten für Hersteller

Hersteller werden künftig Angaben über ihre Reparaturdienstleistungen und deren ungefähren Kosten zu machen haben. Diese Informationen sind Verbrauchern in leicht zugänglicher, klarer und verständlicher Weise bereitzustellen.

Europäischen Reparaturplattform

Neu entstehen wird eine Online-Plattform für Reparaturen und überholte Waren, die es Kunden erleichtern soll, passende Reparaturwerkstätten zu finden. Die Plattform wird eine Suchfunktion für Waren, den Standort von Reparaturdiensten und für Reparaturbedingungen bieten müssen, darunter beispielsweise die Dauer der Reparatur, die Verfügbarkeit vorübergehender Ersatzwaren, Zusatzleistungen und Qualitätsstandards für Reparaturbetriebe.

Anreiz zur Reparatur

Mit den vereinbarten Vorschriften werden die Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet, Reparaturen mit weiteren Maßnahmen zu fördern, z. B. mit Reparaturgutscheinen oder Reparaturfonds. Solche Maßnahmen können mit EU-Mitteln gefördert werden.
IHK-Tipp
In Thüringen erfreut sich der bereits 2021 eingeführte Reparaturbonus hoher Beliebtheit. Für 2024 sind zunächst 500.000 Euro für den Reparaturbonus Thüringen 4.0 vorgesehen.

Zeitschiene in Europa

Sobald sich das Europäische Parlament und der Rat auf einen finalen Text der Richtlinie verständigt haben, muss diese förmlich verabschiedet und veröffentlicht werden. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten und somit auch Deutschland eine Umsetzungsfrist von voraussichtlich zwei Jahren. 

Stand: 7. Februar 2024