Mindestlohn steigt weiter

Der seit 1. Oktober 2022 in Deutschland geltende gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro je Zeitstunde steigt auf Empfehlung der Mindestlohnkommission ab Januar 2024 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro.
Die Mindestlohnkommission hatte mit Beschluss vom 26. Juni 2023 die Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze vorgeschlagen. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag gefolgt und hat die neuen Mindestlohnstufen in der 4. Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV4) vom 24. November 2023 festgeschrieben. Demnach wird der gesetzliche Mindestlohn
ab 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto und
ab 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto
je Zeitstunde steigen.

Stand:  6. Dezember 2023