Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Zum 1. Januar 2024 treten durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zentrale Änderungen für Personengesellschaften in Kraft. Für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) kommt es damit zu weitreichenden Änderungen der gesetzlichen Regelungen. Unternehmer sollten daher prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.
Neu: Rechtsfähigkeit
Die neuen Regelungen trennen künftig ausdrücklich zwischen einer rechtsfähigen GbR (Außengesellschaft) und einer nichtrechtsfähigen GbR (Innengesellschaft). Die rechtsfähige GbR ist nunmehr selbst Träger von Rechten und Pflichten, kann selbst Vertragspartei sein oder klagen bzw. verklagt werden.
Neu: Gesellschaftsvermögen
Künftig wird der rechtsfähigen GbR selbst das Vermögen zugeordnet, womit die Gesellschaft ein Gesellschaftsvermögen erhält. Das bisherige Prinzip des sog. Gesamthandsvermögens wird für rechtsfähige GbRs abgeschafft.
Neu: Gesellschaftsregister
Mit der Gesetzesänderung wird für GbRs ein eigenständiges Gesellschaftsregister geschaffen. Wie auch das Handelsregister wird das Gesellschaftsregister in Thüringen vom Amtsgericht Jena geführt. Eine allgemeine Eintragungspflicht besteht für die GbR nicht. Sie ist jedoch dann Voraussetzung, wenn die GbR ein Rechtsgeschäft tätigen möchte, welches selbst eine Eintragung in ein öffentliches Register erfordert. Sollen beispielsweise Grundstücksrechte für die GbR ins Grundbuch (öffentliches Register) eingetragen werden, bedarf es zuvor der Eintragung in das Gesellschaftsregister. Eine Eintragung ist ab 1.1.2024 möglich.
IHK-Tipp
Zu diesen und weiteren Änderungen finden Sie auf unserer Internetseite unter „aktuelles TOP Thema“ ausführliche Informationen und Hinweise.
Stand: 22. November 2023