eGbR auf dem Vormarsch

Die seit Beginn des Jahres 2024 geltenden Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG, haben zu weitreichenden Änderungen für Personengesellschaften geführt. Die von dieser Gesetzesänderung betroffene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) steht dabei im Fokus. Mit den neuen Regelungen haben Unternehmer als Gesellschafter der GbR jetzt unter anderem die Wahl, ob sie ihre Gesellschaft wie bislang ohne Registrierung gründen bzw. bestehen lassen oder sie im neu geschaffenen Gesellschaftsregister eintragen und sie damit zur „eGbR“, der eingetragenen GbR, werden lassen.

Kein Grundsatz ohne Ausnahme

Grundsätzlich haben Unternehmer ein Wahlrecht, ob sie die Gesellschaft in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen wollen oder nicht. Davon abweichend ist eine Eintragung jedoch zwingend erforderlich, wenn die Gesellschaft Rechte erwerben will, die wiederum in einem öffentlichen Register eingetragen werden. In der Praxis vor allem relevant sind besonders der Grunderwerb oder das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. In diesen Fällen wird die GbR selbst als Inhaberin der Rechte in das Grundbuch oder Handelsregister eingetragen. Durch die Eintragung in das jeweilige Register wird für die Gesellschaft selbst die Eintragung in das Gesellschaftsregister erforderlich.

Aktuell ca. 150 eGbRs

Seit Jahresbeginn haben sich in Thüringen bereits fast 150 Gesellschaften eintragen lassen, Tendenz steigend. 

Traditionelle Geschäftsbezeichnung

Die meisten Gesellschaften führen auch nach der Eintragung ihre bisherige Geschäftsbezeichnung mit den Namen aller Gesellschafter fort. Diese Form ist jedoch nur für nicht eingetragene Gesellschaften vorgeschrieben. Eine eingetragene Gesellschaft kann eine weitaus flexiblere Geschäftsbezeichnung tragen. So können eGbRs reine Phantasiebezeichnungen z.B. BaWe eGbR nutzen. Voraussetzung ist im Wesentlichen, dass sich die Bezeichnung zur Unterscheidung von anderen Gesellschaften eignet und nicht zur Irreführung des Geschäftsverkehrs geeignet ist.
Weitere Informationen und Hilfen  
Weitere Informationen zum MoPeG und zur neuen eGbR haben wir auf unserer Internetseite zusammengestellt. Auch Fragen zur Bezeichnung einer Gesellschaft beantworten wir Ihnen jederzeit gern. 

Stand: 20. März 2024