Neuregelungen im Gesellschaftsrecht

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ist nun veröffentlicht worden und tritt im Wesentlichen zum 1. Januar 2024 in Kraft. Neben BGB und HGB werden hierzu zahlreiche weitere Gesetze geändert.
Bestehende GbR und auch Personenhandelsgesellschaften sollten vor Inkrafttreten der Änderungen prüfen, ob Handlungsbedarf im Hinblick auf die Anpassung ihres Gesellschaftsvertrags besteht. Für die GbR gilt eine besondere Übergangsvorschrift im EGBGB: Gesellschafter von bestehenden GbR können die Beibehaltung der bisherigen Auflösungs- und Ausscheidensregelungen (§§ 723 bis 728 BGB a.F.) bis zum 31. Dezember 2024 schriftlich gegenüber der Gesellschaft verlangen.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehört die Ausgestaltung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Grundform der Personengesellschaften. Neben der nicht rechtsfähigen GbR wird es künftig eine rechtsfähige GbR sowie eine rechtsfähige, im Gesellschaftsregister registrierte GbR geben. Die Registrierung einer GbR ist vorgesehen, soweit diese selbst Gesellschafter an einer anderen Personengesellschaft, GmbH oder AG ist bzw. wird. Dies gilt auch bei Grundstückserwerb. Daneben gibt es auch gesetzliche Neuregelungen im Recht der Personenhandelsgesellschaften.