Recht

Warnmeldung: Fake-Rechnungen für Handelsregistereintragungen im Umlauf!

Täuschend echt aussehende Zahlungsaufforderungen erhalten derzeit unternehmerisch tätige Personen, die sich im Handelsregister eintragen oder dort Änderungen vornehmen lassen.
Diese dubiosen Anbieter fordern hohe Beträge für angebliche Leistungen der Gerichte. Die Schreiben wirken täuschend echt, stammen aber weder vom Registergericht noch vom Bundesanzeiger.
Erkennbar sind die gefälschten Kostenrechnungen unter anderem an folgenden Merkmalen:
  1. Absender ist ein Amtsgericht mit offiziellem Wappen, die echten Rechnungen für Handelsregistereintragungen kommen immer von der Kosteneinzugsstelle für Justiz (in NRW von der Zentralen Zahlstelle Justiz mit Sitz beim Oberlandesgericht Hamm)
  2. Angegebene Bankverbindung: IBAN beginnt mit IE, NL, BE, IT, ES usw. – d. h. die angegebene Kontoverbindung führt ins Ausland
    ACHTUNG: Aktuell sind auch Schreiben mit deutscher Kontonummer im Umlauf!
  3. Höhe der geltend gemachten Kosten: diese liegen regelmäßig weit über den üblichen Kosten von circa 200 bis 300 Euro
  4. Sehr kurzfristiges Zahlungsziel: innerhalb weniger Tage
Treffen diese Kriterien auf Ihre Zahlungsaufforderung zu, ignorieren Sie die Rechnung und zahlen Sie unter keinen Umständen Geld auf das angegebene Konto ein!
Wenden Sie sich, wenn Sie eine solche Rechnung erhalten haben, gerne mit einer Kopie des Dokuments an ihre IHK oder direkt an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V., um eine Rückverfolgung zu ermöglichen.