Recht und Steuern

Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 veröffentlicht

Die Verordnung legt die Höhe des Abgabesatzes der Künstlersozialabgabe für das Jahr 2023 in Höhe von 5 Prozent fest.
Ein Teil wird durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.