Neue Sicherheitsregeln bei Überweisungen

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken im gesamten SEPA-Raum vor jeder Überweisung prüfen, ob IBAN und Empfängername exakt übereinstimmen.
Nur wenn beides passt, wird die Zahlung ohne Einschränkung ausgeführt. Bei Abweichungen erscheint eine Warnung und der Zahlende muss die Überweisung ausdrücklich „auf eigenes Risiko” freigeben.
Dieses Verfahren nennt sich Verification of Payee (VoP) und soll Betrugsfälle eindämmen. Die Prüfung erfolgt nach einem Ampelsystem:
  • Grün (Match): Name und IBAN stimmen überein.
  • Gelb (Close Match): leichte Abweichungen, aber noch erkennbar.
  • Rot (No Match): keine Übereinstimmung.
Beispiele:
  • Auf der Überweisung steht “Firma Mustermann”, im Bankstammdatensatz jedoch “Firma Mustermann GmbH & Co. KG” – das System meldet hier vermutlich ein Close Match.
  • Die Überweisung geht an “Reinigungsdienst Blütenweiß”, tatsächlich lautet der Empfänger jedoch “Hans-Peter Mustermann” – in diesem Fall erkennt das System No Match und die Zahlung wird nicht unmittelbar ausgeführt.
Zeigt die Ampel Gelb oder Rot, fragt die Bank nach, ob die Überweisung dennoch ausgeführt werden soll. Bestätigt der Überweisende dies, trägt er das volle Risiko. Aus Vorsicht raten die Kreditinstitute den Zahlenden, den Zahlungsempfänger bei Unstimmigkeiten zu kontaktieren und mögliche Missverständnisse zu klären.
Die Empfängerüberprüfung kann - gerade in der Übergangszeit, wenn viele Unternehmen und Kunden die neue Regelung noch nicht kennen und technische Systeme von Banken unterschiedlich reagieren - zu Unsicherheiten führen und Zahlungen verzögern. In Branchen mit umfangreichen oder kleinteiligen Zahlungsströmen drohen Häufungen und dadurch im Extremfall sogar Liquiditätsprobleme.
Für Unternehmen gibt es zwar die Möglichkeit, bei Sammelüberweisungen ein sogenanntes “Opt-Out” zu wählen. In diesem Fall entfällt die Namensprüfung, die Zahlungen laufen technisch durch – das Risiko liegt jedoch vollständig beim Unternehmen.
Als Rechnungsstellende können Unternehmen einen wesentlichen Beitrag für eine reibungslose Abwicklung leisten, indem sie:
  • Daten prüfen: Stammdaten so pflegen, dass Namen exakt mit den Bankangaben übereinstimmen.
  • Alias hinterlegen: Mit der Bank klären, ob zusätzliche Handelsnamen als Alias eingetragen werden können.
  • Kommunizieren: Auf Rechnungen den korrekten Empfängernamen bzw. Alias klar angeben. Zur Information von Geschäftspartnern und Zahlern stellen einige Banken Mustertexte bereit.
  • Prozesse & Software anpassen: Sicherstellen, dass Buchhaltungs- und ERP-Systeme VoP-konform arbeiten. Vorgehen bei Warnmeldungen festlegen. Sammelüberweisungen und Opt-Out bewusst abwägen.
  • Testen: Vor dem Stichtag Probeüberweisungen durchführen, um mögliche Stolpersteine frühzeitig zu erkennen.
Kurz gesagt:
Ab dem 9. Oktober 2025 entscheidet der exakte Name über reibungslose Zahlungen. Wer jetzt Stammdaten bereinigt, klar kommuniziert und Prozesse testet, vermeidet Verzögerungen und Risiken.