Recht und Steuern

Geplante Änderung der Sachverständigenordnung

Die IHK Düsseldorf beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern.
Gemäß § 36 Abs. 4a S. 5 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit Art. 8 der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen.
Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Muster-Sachverständigenordnung des DIHK (MSVO).