Recht und Steuern
Geplante Änderung der Sachverständigenordnung
Die IHK Düsseldorf beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern.
Gemäß § 36 Abs. 4a S. 5 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit Art. 8 der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen.
Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Muster-Sachverständigenordnung des DIHK (MSVO).
Daher kann bis zum
15. November 2022
Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der MSVO und dazu Stellung genommen werden.