Recht und Steuern
Fristverschiebung "Zertifizierter WEG-Verwalter"
Die Frist für die Einführung des zertifizierten WEG-Verwalters (vgl. § 26a WEG) soll um ein Jahr verschoben werden (vom 01.12.2022 auf den 01.12.2023).
Der Bundestag hat am 22. September 2022 die entsprechende Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen, der Bundesrat hat am 28. Oktober 2022 zugestimmt.
Im November 2022 wird die Verschiebung voraussichtlich im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht und gilt dann offiziell.
In der Praxis ist jedoch damit zu rechnen, dass manche Ausschreibungen für Wohnungseigentumsgesellschaften schon ab Beginn 2023 die erfolgreich abgelegte IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter oder eine gleichgestellte Qualifikation verlangen.