Recht und Steuern

Black Friday: Kammergericht Berlin erklärt Marke für verfallen

Marke Black Friday

Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 14. Oktober 2022, Aktenzeichen 5 U 46/21, eine Entscheidung des Landgerichts bestätigt, das die Marke “Black Friday” für verfallen erklärt hatte.
“Black Friday” sei ein Schlagwort für Rabattaktionen, weise aber nicht auf eine betriebliche Herkunft hin, so das Gericht.
Mit der Entscheidung des Kammergerichts Berlin dürfte der jahrelange Rechtsstreit um die Marke “Black  Friday” nun zu Ende sein, da das Kammergericht keine Revision zugelassen hat. Die Werbung mit Black Friday ist damit generell wieder möglich.
Allerdings kann der “Markeninhaber” noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.