Handel zwischen EU und Moldau: Zollerleichterungen ab dem 1. November

Am 01.11.2022 trat ein neues Zollabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau in Kraft.
Mit dem Abkommen gelten zum Beispiel vereinfachte Zollverfahren und eine vorrangige Behandlung bei der Zollabfertigung für beide Seiten. Die neue Regelung bedeutet, dass sowohl die EU als auch Moldau die Programme für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte gegenseitig anerkennen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Stand: 02.11.2022