Gestellungsmitteilung und Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung – Ende der Übergangsfrist
Die Übergangsregelung für die Gestellungsmitteilung beim Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union und die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung endet zum 31. Dezember 2022.
Ab dem 1. Januar 2023 müssen diese elektronisch abgegeben werden. In Deutschland sind diese im IT-Fachverfahren ATLAS-SumA kombiniert.
Die elektronische Gestellungsmitteilung ist somit ab dem 1. Januar 2023 auch in den Fällen abzugeben, in denen zuvor keine summarische Eingangsanmeldung abzugeben war.
Die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung ist ebenfalls ab dem 1. Januar 2023 nur noch elektronisch über ATLAS-SumA abzugeben. Das Formular 0306 oder auch andere papiergestützte Anmeldungen werden von den Zollstellen dann nicht mehr entgegengenommen.
Die ausführliche Meldung der Zollverwaltung mit den entsprechenden Gesetzesgrundlagen finden Sie hier
Stand: 02.02.2022