Europäische Union

Verzögerungen im EU-Trader Portal (EU-TP) für Anträge auf mitgliedstaatenübergreifende zollrechtliche Bewilligungen

Die Verordnungen über fluorierte Treibhausgase und Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, erfordern eindeutige Codierungen.

Die EU-Sanktions-Helpdesk-Plattform richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und bietet Unternehmen, die Prüfungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht bei Sanktionen durchführen, Ressourcen und personalisierte Hilfe.

Die Anpassungen der Meldeschwellen treten rückwirkend zum 1. Januar 2025 per Verordnung in Kraft.

Ab dem 12. Februar 2025 wird der Funktionsumfang und der Aufbau dieser Dienstleistung mit dem Release 5.0 erweitert und verändert.

Die Europäische Kommission hat auf ihren Internet-Seiten die Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen aktualisiert.


Durch das 14. Sanktionspaket (Verordnung (EU) 2024/1745 vom 24. Juni 2024) wurde die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) angepasst. Aufgrund dessen wird die Allgemeine Genehmigung Nr. 42 mit Wirkung zum 18. Juli 2024 neu bekannt gegeben.

Zur kürzlich veröffentlichten Verpackungsbroschüre möchten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Handelskammer in Österreich (AHK) weiterführende Informationen zur Bevollmächtigungsregelung für Verpackungen in Österreich geben.

Zum 1. Januar 2023 tritt eine wichtige Ergänzung der Rechtsvorschriften für den Versandhandel in Kraft. Ein „Hersteller“ ist seit 2019 derjenige, der ein verpacktes Produkt in Schweden in Verkehr bringt.

Dies ermöglicht die Codierung von Gesundheitsdokumenten in ATLAS zur Zollabfertigung bei Einfuhr und Versand.

Am 30.11.2022 hat die EU im Amtsblatt L 309 mit der VO (EU) 2022/2234 eine Änderung der Delegierten-Verordnung (EU) 2015/2447 bekannt gegeben.

Seit Juli 2022 gibt es Erleichterungen für die Nutzung von Speditionslagern und anderen externen Lagern: Fertig verpackte Ware kann nun bei dem für das Lager zuständigen Binnenzollamt zur Ausfuhr angemeldet werden.

Für die Teilnahme an dem IT-gestützten Ausfuhrverfahren AES Release 3.0 ist eine geprüfte ("zertifizierte") Software erforderlich.

Zur Vermeidung von Fehlern beim Nachforschungsersuchen und zur Beseitigung etwaiger Unklarheiten bittet der Zoll um Beachtung folgender Hinweise.

Nur mit einem eigenen Aufschubkonto können Unternehmen von der seit 1.12.2020 verlängerten Zahlungsfrist für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) profitieren.

Für Exporte mit mehreren Ladeorten werden oft mehrere Ausfuhrerklärungen beim Zoll abgegeben. Wenn es sich dabei um eine Sendung an einen einzigen Empfänger handelt, ist dies aber nicht erforderlich.

Exporteure, die mit dem Abnehmer ihrer Produkte im Ausland eine mittel- oder langfristige Finanzierung eingehen, sind gut beraten, im Kaufvertrag auf die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts zu bestehen.

Die zuletzt im Jahr 2016 aktualisierte Fassung der Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung legte u.a. fest, dass diese Erklärung durch die ausstellende Person im Unternehmen mittels Unterschrift zu unterzeichnen ist.

Deutsche Unternehmen können sich über die Plattform in die laufenden Gespräche im Rahmen des EU-USA-Handels- und Technologierats einbringen.

Am 29. Juni wurde die Verordnung zur Durchführung der im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Haushaltsverpackungen sowie Produkten, die einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, verabschiedet.

Bis zu einem Wert von 22 Euro sind Importsendungen von der Einfuhrumsatzsteuer befreit - dies ändert sich am 1. Juli 2021.

Die Formulare für die Lieferantenerklärung (LE) und die Langzeit-Lieferanterklärung (LLE) für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft sind geändert worden.