Positives Zwischenfazit: Ein Jahr Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan
Das vor einem Jahr in Kraft getretene Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Japan hat die Zusammenarbeit beider Partner kräftig beflügelt. Dies bestätigen aktuelle Außenhandelsstatistiken sowie Beobachtungen der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Japan (AHK Japan).
Der Export der EU-Staaten nach Japan wuchs nach Angaben der EU-Kommission seit dem Inkrafttreten des Abkommens von Februar bis November 2019 um 6,6 Prozent. Gleichzeitig stiegen die Importe der EU aus Japan im gleichen Zeitraum um 6,3 Prozent. Verschiedene Branchen gehören zu den Nutznießern des Abkommens: So konnten Maschinenbauer den Absatz von elektrischen Maschinen in Japan um 16,4 Prozent erhöhen. Die Ausfuhren von Lederwaren wuchsen um 14 Prozent, die von Babykleidung gar um mehr als das Doppelte gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Die AHK Japan fühlt sich durch die EU-Handelszahlen bestätigt. Die zentrale Stelle der deutschen Außenwirtschaft in Tokio erlebt seit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens am 1. Februar 2019 einen deutlichen Aufschwung der deutsch-japanischen Wirtschaftsaktivitäten. „Das Interesse am japanischen Markt hat spürbar zugenommen. Wir erhalten im Vergleich zu früher doppelt so viele Anfragen aus Deutschland“, erklärte Marcus Schürmann, Delegierter der Deutschen Wirtschaft und Geschäftsführer der AHK Japan. Dazu gehören bereits in Japan aktive deutsche Unternehmen, die ihre Geschäfte weiter ausbauen wollen, wie auch solche, die von den neuen Rahmenbedingungen profitieren wollen.
Auch die deutsche Lebensmittelindustrie profitiert dank des Abkommens vom Wegfall der Zölle auf zahlreiche Frischeprodukte. Die AHK Japan baut daher eine Kompetenzstelle für Ernährung und Agrarwirtschaft in Tokio auf. Mit der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderten Stelle erhalten deutsche Unternehmen einen zentralen Ansprechpartner für alle Anfragen rund um den Einstieg in den japanischen Markt. „Mit der neuen Kompetenzstelle für Ernährung und Agrarwirtschaft können wir die deutsche Lebensmittelindustrie noch besser bei der Erschließung des japanischen Marktes unterstützen.“, sagte Schürmann.
Der Handelsvertrag stellt insgesamt 97 Prozent der EU-Exporte nach Japan zollfrei und beseitigt nicht-tarifäre Handelshürden, was insbesondere den klassischen deutschen Exportbranchen Impulse verleiht.