• Gastgewerbe
    Dienstleistungen Gewerbefreiheit
    Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Gastronomie
    Dienstleistungen Gewerbefreiheit
    Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Gaststättenunterrichtung
    Voraussetzung für die Erlangung einer Gaststättenerlaubnis ist die so genannte Gaststättenunterrichtung.

    Die IHK Region Stuttgart führt diese Unterrichtungen durch. Daneben informiert sie die Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes über aktuelle Trends und unterstützt sie in betriebswirtschaftlichen Fragen.
     Susanne Nießner
    Susanne Nießner
    • 0711 2005-1434
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    • Gaststättengewerbe
    • Was der Gastwirt wissen muss
  • Gaststättenwesen
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    Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Gastwirte-Unterrichtung
    Voraussetzung für die Erlangung einer Gaststättenerlaubnis ist die so genannte Gaststättenunterrichtung.

    Die IHK Region Stuttgart führt diese Unterrichtungen durch. Daneben informiert sie die Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes über aktuelle Trends und unterstützt sie in betriebswirtschaftlichen Fragen.
     Susanne Nießner
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    • Gaststättengewerbe
    • Was der Gastwirt wissen muss
  • Gebrauchsmusterschutz
    Gewerblicher Rechtsschutz Ausland
    Gewerblicher Rechtsschutz Inland
  • Gefahrgut-Kenn-Nummern
    Die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene, per Binnenschiff oder auf See ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Unternehmen, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen (sie verpacken, verladen oder transportieren), müssen einen Gefahrgutbeauftragen bestellen. Auch die Transporteure von Gefahrgut, die Gefahrgutfahrer, unterliegen speziellen Vorschriften.

    Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer müssen an besonderen Schulungen und an einer IHK-Fachkundeprüfung teilnehmen. Die IHK Region Stuttgart erkennt Schulungsträger an und stellt die Bescheinigungen über eine erfolgreiche Teilnahme aus.

    Daneben informiert die IHK auch über aktuelles Gefahrguttransportrecht und weitere sicherheitsrelevante Themen wie Ladungssicherung, Arbeitssicherheit oder vorbeugenden Brandschutz.
    Erhan Kavuncu
    • 0711 2005-1316
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    • 27. Stuttgarter Gefahrguttag
    • ADR-Schulungsbescheinigung
    • Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten
    • Fragenkatalog für die IHK-Prüfung der Gefahrgutbeauftragten zum 1. Januar 2025 aktualisiert
    • Gefahrgutregelungen beim Transport durch den Eurotunnel
    • Gefahrguttransport
    • Gefahrguttransport: Rechtliche Grundlagen
    • Merkblatt
    • Merkblatt
    • Muster der ADR-Schulungsescheinigungen
  • Gefahrgutschulungen und Prüfungen Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte
    Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer müssen an besonderen Schulungen und an einer IHK-Prüfung teilnehmen. Die IHK Region Stuttgart erkennt Schulungsträger an und stellt die entsprechenden Bescheinigungen aus, die europaweit anerkannt werden.
    Erhan Kavuncu
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    • Fragenkatalog für die IHK-Prüfung der Gefahrgutbeauftragten zum 1. Januar 2025 aktualisiert
    • Gefahrguttransport
    • Gefahrguttransport: Rechtliche Grundlagen
    • Merkblatt
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  • Gefahrguttransport, Gefahrgutrecht
    Die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene, per Binnenschiff oder auf See ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Unternehmen, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen (sie verpacken, verladen oder transportieren), müssen einen Gefahrgutbeauftragen bestellen. Auch die Transporteure von Gefahrgut, die Gefahrgutfahrer, unterliegen speziellen Vorschriften.

    Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer müssen an besonderen Schulungen und an einer IHK-Fachkundeprüfung teilnehmen. Die IHK Region Stuttgart erkennt Schulungsträger an und stellt die Bescheinigungen über eine erfolgreiche Teilnahme aus.

    Daneben informiert die IHK auch über aktuelles Gefahrguttransportrecht und weitere sicherheitsrelevante Themen wie Ladungssicherung, Arbeitssicherheit oder vorbeugenden Brandschutz.
    Erhan Kavuncu
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    • Merkblatt
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  • Gefahrstoffe
    Gefahrstoffe sind Stoffe, bei denen Herstellung, Umgang und Verwendung mit besonderen Gefahren verbunden sind. Für den Umgang mit Gefahrstoffen gibt es umfangreiche gesetzliche Bestimmungen. Für jeden Stoff müssen zum Beispiel Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen vorliegen.

    Die IHK Region Stuttgart gibt allgemeine Auskünfte zu Gefahrstoffen und zum Gefahrstoffrecht.
     Eckhard Zimmermann
    Eckhard Zimmermann
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    • 27. Stuttgarter Gefahrguttag
    • Chemikalien und REACH
    • Übersicht über Betriebsbeauftragte
  • Gehaltsfragen
    Ein Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, ist mit den unterschiedlichsten Fragen des Arbeits- und Sozialrechts konfrontiert. Dabei geht es häufig um die Themen Einstellung, Kündigung, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Elternzeit oder Fragen des Urlaubanspruchs. Themen wie Teilzeitarbeit, Mini-Jobs, Sozialabgaben bis hin zur Scheinselbstständigkeit werden berührt. Auch tauchen immer wieder Fragen des Sozialrechts auf.

    Die IHK Region Stuttgart hält zu allen Themen Informationen für den Arbeitgeber vor und informiert ihre Mitgliedsunternehmen zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Dabei kann und darf sie die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und gibt Infomaterial heraus.
    Weitere Informationen
    • Arbeits- und Sozialrecht
    • Arbeitsbescheinigung
    • Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Vergütung von Reisezeiten bei einer Auslandsentsendung
  • Geld- und Währungspolitik
    Inflation vernichtet Ersparnisse und belastet die Konjunktur.

    Die IHK Region Stuttgart ist eine kritische Begleiterin einer stabilitätsorientierten Geldpolitik.
     Oliver Kreh
    Oliver Kreh
    • 0711 2005-1221
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  • Gemeindefinanzen
    Städte und Gemeinden geben für vielerlei Dinge Geld aus. Ausgaben und Einnahmen zum Beispiel aus der Gewerbesteuer sind in den Haushaltsplänen verzeichnet.

    Der IHK Region Stuttgart analysiert die Haushaltspläne ausgewählter Städte und Gemeinden und ermittelt zahlreiche wichtige Haushaltsdaten und -kennzahlen (Gemeindehaushaltsanalyse). Sie macht die Kommunen auf Einsparpotenziale aufmerksam und wirkt auf eine sparsame Haushaltsführung hin.
    Sebastian Schieder
    Sebastian Schieder
    • 0711 2005-1266
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    Tilo Ambacher
    Tilo Ambacher
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    Christoph Nold
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    Sigrid Zimmerling
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  • Gemeindehaushalte
    Städte und Gemeinden geben für vielerlei Dinge Geld aus. Ausgaben und Einnahmen zum Beispiel aus der Gewerbesteuer sind in den Haushaltsplänen verzeichnet.

    Der IHK Region Stuttgart analysiert die Haushaltspläne ausgewählter Städte und Gemeinden und ermittelt zahlreiche wichtige Haushaltsdaten und -kennzahlen (Gemeindehaushaltsanalyse). Sie macht die Kommunen auf Einsparpotenziale aufmerksam und wirkt auf eine sparsame Haushaltsführung hin.
    Sebastian Schieder
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    Tilo Ambacher
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    Christoph Nold
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  • Gemeindehaushaltsanalysen
    Städte und Gemeinden geben für vielerlei Dinge Geld aus. Ausgaben und Einnahmen zum Beispiel aus der Gewerbesteuer sind in den Haushaltsplänen verzeichnet.

    Der IHK Region Stuttgart analysiert die Haushaltspläne ausgewählter Städte und Gemeinden und ermittelt zahlreiche wichtige Haushaltsdaten und -kennzahlen (Gemeindehaushaltsanalyse). Sie macht die Kommunen auf Einsparpotenziale aufmerksam und wirkt auf eine sparsame Haushaltsführung hin.
    Sebastian Schieder
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    Tilo Ambacher
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    Christoph Nold
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    Sigrid Zimmerling
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    • 07141 122-1000
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  • Gemeindesteuern
    Gewerbesteuer
    Grundsteuer
  • Gemeinwohl
    Corporate Social Responsibility (CSR) beschreibt den freiwillig geleisteten Beitrag für verantwortliches unternehmerisches Handeln in der Wirtschaft. Dieses Handeln muss auf Nachhaltigkeit und Verantwortlichkeit ausgerichtet sein und geht weit über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Unternehmen versuchen dabei, in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung Bedürfnisse des Marktes, der Umwelt, der Mitarbeiter und der Kapitalgeber gleichermaßen zu berücksichtigen.

    Die IHK informiert zu diesem Thema und zeigt den Unternehmen Handlungsfelder auf. Sie setzt sich dafür ein, das gesellschaftliches Engagement von Unternehmen freiwillig bleibt und nicht staatlich reguliert wird.

    Die IHK nimmt selbst soziale Verantwortung war und unterstützt in zahlreichen Prokjekten Jugendliche beim Übergang von der Schule in das Berufsleben. Hier können sich auch Unternehmen ehrenamtlich einbringen.
     Anke Seifert
    Anke Seifert
    • 0711 2005-1322
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    • Corporate Social Responsibility (CSR)
  • Georgien
    Sie suchen einen Handelspartner in Osteuropa oder in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) oder möchten in Osteuropa oder in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) investieren?

    Die IHK Region Stuttgart bietet aktuelle Informationen über politische, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen in einzelnen Ländern an. Dazu steht ein umfangreiches, zum Teil datenbankgestütztes Länderarchiv mit volkswirtschaftlichen Daten, Branchen- und Marktinformationen zur Verfügung.

    Eine individuelle Beratung beispielsweise über den Markteintritt in bestimmte Länder erhalten Sie über die Länderreferenten der IHK.
    Barbara Effenberger
    • 0711 2005-1407
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    Weitere Informationen
    • Russland
  • Geräte- und Produktsicherheit
    Der Arbeitsschutz regelt die Anforderungen zur Ausgestaltung von Arbeitsstätten. Dies geht von der Überlassung von Arbeitsmitteln bis hin zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

    Die IHK Region Stuttgart informiert die Unternehmen zu den Pflichten und Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber.
    Erhan Kavuncu
    • 0711 2005-1316
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    Weitere Informationen
    • Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Mutterschutz – Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
    • Umwelt- und Arbeitsschutz
    • Übersicht über Betriebsbeauftragte
  • Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
    Ein Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, ist mit den unterschiedlichsten Fragen des Arbeits- und Sozialrechts konfrontiert. Dabei geht es häufig um die Themen Einstellung, Kündigung, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Elternzeit oder Fragen des Urlaubanspruchs. Themen wie Teilzeitarbeit, Mini-Jobs, Sozialabgaben bis hin zur Scheinselbstständigkeit werden berührt. Auch tauchen immer wieder Fragen des Sozialrechts auf.

    Die IHK Region Stuttgart hält zu allen Themen Informationen für den Arbeitgeber vor und informiert ihre Mitgliedsunternehmen zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Dabei kann und darf sie die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und gibt Infomaterial heraus.
    Weitere Informationen
    • Arbeits- und Sozialrecht
    • Arbeitsbescheinigung
    • Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Vergütung von Reisezeiten bei einer Auslandsentsendung
  • Gesamtwirtschaftliche Daten
    Die IHK Region Stuttgart verfügt über alle wesentlichen, die Wirtschaft betreffenden statistischen Daten. So hält die IHK beispielsweise Zahlenmaterial zu Wirtschaftszweigen und Branchen, zur Bevölkerung und zum Arbeitsmarkt, zur Kaufkraft, zu Lebenshaltungskosten oder Preisindizes vor. Die Daten sind der amtlichen Statistik, den Erhebungen anderer Behörden und Institutionen und eigenen Auswertungen entnommen.

    Diese volkswirtschaftlichen Wirtschafts- und Strukturdaten bilden zum einen eine Grundlage für die IHK-Arbeit, zum anderen können die Mitgliedsunternehmen diese Statistikinformationen abrufen. Wichtige statistische Daten werden regelmäßig in der IHK-Zeitschrift Magazin Wirtschaft und im Internet veröffentlicht.

    Daneben setzt sich die IHK dafür ein, dass der Aufwand der Unternehmen zur Führung der Statistiken gesenkt wird, dabei der Informationsbedarf der Wirtschaft aber trotzdem erfüllt werden kann.
     Oliver Kreh
    Oliver Kreh
    • 0711 2005-1221
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    Tilo Ambacher
    Tilo Ambacher
    • 07031 6201-8224
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    Doris Schmid
    Doris Schmid
    • 0711 39007-8322
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     Jasmin Eisele
    Jasmin Eisele
    • 07161 6715-8426
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     Reiner Boucsein
    Reiner Boucsein
    • 07141 122-1010
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  • Geschäftsführung der IHK
    Neben dem Hauptgeschäftsführer besteht die IHK-Geschäftsführung aus zwei Stellvertretenden Hauptgeschäftsführern und den (ltd.) Geschäftsführern der sechs Fachabteilungen und fünf Bezirkskammern.

    Die zwei Stellvertretenden Hauptgeschäftsführer sind zugleich (ltd.) Geschäftsführer einer Abteilung bzw. einer Bezirkskammer.

    Die Mitglieder der Geschäftsführung der IHK Region Stuttgart sind unter dem unten stehenden Link zum Organigramm der IHK. Bei Fragen zu den Aufgaben der Geschäftsführung wenden Sie sich bitte an den IHK-Ansprechpartner.
    Weitere Informationen
    • Ihre IHK Region Stuttgart
  • Geschmacksmusterschutz
    Gewerblicher Rechtsschutz Ausland
    Gewerblicher Rechtsschutz Inland
  • Gesellschaftliche Verantwortung
    Corporate Social Responsibility (CSR) beschreibt den freiwillig geleisteten Beitrag für verantwortliches unternehmerisches Handeln in der Wirtschaft. Dieses Handeln muss auf Nachhaltigkeit und Verantwortlichkeit ausgerichtet sein und geht weit über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Unternehmen versuchen dabei, in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung Bedürfnisse des Marktes, der Umwelt, der Mitarbeiter und der Kapitalgeber gleichermaßen zu berücksichtigen.

    Die IHK informiert zu diesem Thema und zeigt den Unternehmen Handlungsfelder auf. Sie setzt sich dafür ein, das gesellschaftliches Engagement von Unternehmen freiwillig bleibt und nicht staatlich reguliert wird.

    Die IHK nimmt selbst soziale Verantwortung war und unterstützt in zahlreichen Prokjekten Jugendliche beim Übergang von der Schule in das Berufsleben. Hier können sich auch Unternehmen ehrenamtlich einbringen.
     Anke Seifert
    Anke Seifert
    • 0711 2005-1322
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    Weitere Informationen
    • Corporate Social Responsibility (CSR)
  • Gesellschaftsrecht
    GbR, GmbH oder GmbH & Co. KG? Die Auswahl an Gesellschaftsformen ist groß. Sie möchten wissen, welches für Sie die richtige Rechtsform ist, oder wie man zum Beispiel eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründet? Dabei treten auch Fragen der Haftung und der Kapitalausstattung auf. All dies regelt das Gesellschaftsrecht.

    Die IHK Region Stuttgart unterstützt Sie bei der Suche nach der optimalen Rechtsform, berät in Detailfragen und hilft bei Konflikten zwischen Gesellschaftern. Die IHK kann und darf die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und gibt Infomaterial heraus. Darüber hinaus nimmt sie zu Gesetzesentwürfen Stellung und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.
    Robert Kiesel
    • 0711 2005-1465
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    Weitere Informationen
    • Gesellschaftsrecht
    • GmbH und UG – Informationen zur Gründung
    • Gründung einer GbR / eGbR
    • Infoletter Recht
    • Übersicht
  • Gesellschaftsrecht Ausland
    Viele Unternehmen sind grenzüberschreitend tätig oder beabsichtigen, im Ausland zu investieren und eine Firma zu gründen. Die IHK Region Stuttgart informiert über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen im Ausland und im Auslandsgeschäft.

    Unternehmen erhalten bei der IHK unter anderem Beratung und Informationen zum ausländischem Firmen- und Gesellschaftsrecht und zur Wahl der geeigneten Rechtsform, zum gewerblichen Rechtschutz im Ausland, zum Vertragsrecht in anderen Ländern und zum internationalen Vertragsrecht, zur Forderungsbeitreibung im Ausland, zum ausländischen Vertriebsrecht, zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht in anderen Ländern, zu Auslandseinsätzen und Entsendungen ins Ausland sowie zum ausländischen Steuer- und Devisenrecht. Sie bietet dazu auch Fachveranstaltungen an.
    Weitere Informationen
    • Internationales Wirtschaftsrecht
    • Vergütung von Reisezeiten bei einer Auslandsentsendung
  • Gesetze Ausland
    Viele Unternehmen sind grenzüberschreitend tätig oder beabsichtigen, im Ausland zu investieren und eine Firma zu gründen. Die IHK Region Stuttgart informiert über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen im Ausland und im Auslandsgeschäft.

    Unternehmen erhalten bei der IHK unter anderem Beratung und Informationen zum ausländischem Firmen- und Gesellschaftsrecht und zur Wahl der geeigneten Rechtsform, zum gewerblichen Rechtschutz im Ausland, zum Vertragsrecht in anderen Ländern und zum internationalen Vertragsrecht, zur Forderungsbeitreibung im Ausland, zum ausländischen Vertriebsrecht, zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht in anderen Ländern, zu Auslandseinsätzen und Entsendungen ins Ausland sowie zum ausländischen Steuer- und Devisenrecht. Sie bietet dazu auch Fachveranstaltungen an.
    Weitere Informationen
    • Internationales Wirtschaftsrecht
    • Vergütung von Reisezeiten bei einer Auslandsentsendung
  • Gesetzesentwürfe (Stellungnahmen)
    Berufsbildungspolitik
    Energiepolitik
    Finanzpolitik
    Geld- und Währungspolitik
    Mittelstandspolitik
    Rechtspolitik
    Steuerpolitik
    Technologiepolitik
    Umweltpolitik
    Verkehrspolitik
  • Gesundheitswirtschaft
    Dienstleistungen rund um die Gesundheit werden in großen Teilen von öffentlichen, freiberuflichen oder gemeinnützigen Anbietern erbracht. Zunehmend finden sich neben staatlichen Krankenhäusern, Arztpraxen sowie Pflegeeinrichtungen der Wohlfahrtsverbände auch privatwirtschaftliche Dienstleister.

    Die IHK Region Stuttgart unterstützt die Vernetzung dieser Anbieter bei der Bildung eines zweiten Gesundheitsmarktes.
     Jürgen Leinwand
    Jürgen Leinwand
    • 0711 2005-1270
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    Weitere Informationen
    • Gesundheitswirtschaft
  • Gewerbeabfall
    Unternehmen haben bei der Beseitigung ihrer Gewerbeabfälle vieles zu berücksichtigen. Wie kann Abfall vermieden, verwertet oder beseitigt werden? Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen beachtet werden? Welche Besonderheiten gibt es zum Beispiel bei der Entsorgung von Elektronikschrott?

    Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Krw-/AbfG) sind Unternehmen verpflichtet, Abfälle schon bei der Produktions- und Produktentwicklung zu vermeiden, Wertstoffe und Abfälle der Produktion wiederzuverwerten. Für alle Abfalltransporte sind besondere Vorschriften zu beachten.

    Die IHK Region Stuttgart unterstützt die Unternehmen bei rechtlichen und technischen Fragen zu Abfallthemen wie bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung.
     Eckhard Zimmermann
    Eckhard Zimmermann
    • 0711 2005-1355
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    Marion Oker
    Marion Oker
    • 07031 6201-8220
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     Gernot Imgart
    Gernot Imgart
    • 07161 6715-8411
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    Sigrid Zimmerling
    Sigrid Zimmerling
    • 07141 122-1000
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     Ortwin Zemmler
    Ortwin Zemmler
    • 07151 95969-8730
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    Weitere Informationen
    • Beförderung von Abfall
    • Abfall- und Kreislaufwirtschaft
  • Gewerbeanmeldung
    Der Schritt in die Selbstständigkeit will gut überlegt sein: Eine sorgfältige Planung und gewissenhafte Vorbereitung der Unternehmensgründung sind unerlässlich, um gleich von Anfang an die richtigen Entscheidungen zu treffen.

    Die IHK Region Stuttgart unterstützt Sie dabei unter anderem durch Informations- und Beratungsangebote, Workshops und Seminare. Erstauskünfte erhalten Sie beim Service Center Existenzgründung unter Telefon 0711 2005-1677.

    Themen sind unter anderem:
    - Persönliche Eignungsvoraussetzungen
    - Geschäftsplan, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung
    - Gewerbeanmeldung und erforderliche Genehmigungen
    - Betriebliche und persönliche Risikovorsorge
    - Markt- und Standortfragen
    - Rechtsform und Firmen-/Unternehmensname
    - Finanzierung, Kapitalbeschaffung, Rating
    - Steuerrecht, Sozialabgaben, Buchführungspflichten
    - Unternehmensnachfolge, -übergabe, Wertermittlung

    Für alle, die eine Dienstleistungstätigkeit aufnehmen wollen, steht die IHK zudem als Einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie zur Verfügung und unterstützt bei den notwendigen Verwaltungsverfahren und Formalitäten.
    Gründungsberatung Stuttgart
    • 0711 2005-1676
    • E-Mail schreiben
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    Alexander Pintaudi
    Alexander Pintaudi
    • 0711 39007-8329
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    Weitere Informationen
    • Herausforderung Unternehmensnachfolge
    • Die Nachfolgebörse nexxt-change
    • Für Gründer
    • Gründungsfrühstück
    • Der Nachfolgemoderator für die IHK Region Stuttgart
    • Informationen zur Existenzgründung
    • Stuttgarter Nachfolgetag
    • Unternehmensverkauf
    • Webinar: Nachfolge ist weiblich - Chancen für Frauen
  • Gewerbeansiedlung
    Bei der Ansiedlung eines Unternehmens ist eine Fülle gesetzlicher Bestimmungen zu beachten. Sie reichen vom Bauplanungsrecht über Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter bis hin zu Umweltschutzbestimmungen.

    Die IHK Region Stuttgart steht hier als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Bereits im Vorfeld ist sie durch ihre Stellungnahmen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden. Sie achtet darauf, dass ausreichend Gewerbeflächen ausgewiesen werden, diese gut erschlossen und verkehrlich angebunden und die planungsrechtlichen Auflagen angemessen sind.

    Umfangreiche Informationen für die Gewerbeansiedlung enthält das Standortinformationssystem der baden-württembergischen IHKs. Sie finden es in der Rubrik IHK-Datenbanken.
    Holger Triebsch
    Holger Triebsch
    • 0711 2005-1328
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    Marion Oker
    Marion Oker
    • 07031 6201-8220
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    Christoph Nold
    Christoph Nold
    • 0711 39007-8320
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